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Entwurf sorgt für Enttäuschung - Staatskanzleichef: "Nur erster Aufschlag"

Als Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) vor etwa einem Jahr ein Bürokratieabbaugesetz für Brandenburg ankündigte, waren die Erwartungen groß. Nun ist der Entwurf mit dreimonatiger Verspätung fertig und soll am kommenden Dienstag das Kabinett passieren. Groß ist aber nur die Enttäuschung: Kommunen und deren Verbände wie auch Landtagsabgeordnete aller Fraktionen kritisieren den 90seitigen Entwurf als zu viel zu zaghaft. Entschiedene Vorschläge seien nicht aufgenommen worden, bemängeln zum Beispiel der Städte- und Gemeindebund und der Landkreistag.

Staatskanzleichef Clemens Appel (SPD) wies die Kritik gestern als überzogen zurück. "Es handelt sich bei dem Gesetz lediglich um einen ersten Aufschlag", sagte Appel. Weitere Schritte zur Senkung von Normen und Standards im Land müßten erst noch diskutiert werden.

Weil die Parlamentariern der Regierung bei dem Projekt Bürokratieabbau offenbar nicht genügend Durchsetzungsvermögen in den Verwaltungen zutrauten, hatten sie im Juni 2005 gegen anfänglichen Widerstand einen Sonderausschuß zum Bürokratieabbau eingerichtet. Dessen engagierte Vorsitzende Tina Fischer (SPD) konstatiert: "Das Beharrungsvermögen in den Amtsstuben ist beträchtlich." Dennoch sei Brandenburg mit seinen Bemühungen zum Bürokratieabbau bundesweit führend.

Sie sagt aber auch, ohne Unterstützung aller Minister könne das Vorhaben nicht zum Erfolg geführt werden. Andere haben Ministerpräsident Matthias Platzeck mittlerweile aufgefordert, den Bürokratieabbau zur Chefsache zu erklären.

Der Gesetzentwurf sieht vor, daß acht Modellregionen - die Kreise Märkisch-Oderland, Barnim, Oberhavel, Prignitz, Spree-Neiße, Teltow-Fläming sowie die kreisfreien Städte Brandenburg/Havel und Cottbus auf Wunsch bis zu drei Jahre lang auf Landesvorgabenverzichten können.

Die zweite Säule des Gesetzes sieht Änderungen von Fachgesetzen und Verordnungen vor, die dritte beinhaltet die Aufhebung von Vorschriften. Geplant ist zum Beispiel, die Gebrauchtwarenverordnung und das Vergnügungssteuergesetz des Landes zu streichen. Statt dessen sollen die Kommunen entscheiden, ob sie Vergnügungssteuer erheben. Wegfallen soll auch die vorgeschriebene Behördenerlaubnis für Haus- und Straßensammlungen. Vereinfacht werden sollen unter anderem die Bauordnung und das Fischereigesetz. So ist vorgesehen, daß Bürger, die gelegentlich fischen, keine Fischereiprüfung mehr ablegen müssen. Noch strittig ist die Sperrzeit für die Außengastronomie.

Autor: Gudrun Mallwitz

Quelle: Berliner Morgenpost, 25.03.2006

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