Kontrolle der Zugriffsberechtigung
Ebenso kontrolliert die Dienststelle die Zugriffsberechtigung. Strasser: "Damit ist gewährleistet, dass jeder Bedienstete nur jene Berechtigungen besitzt, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt."
Ein Lernprogramm soll es zukünftigen Anwendern ermöglichen, sich Grundwissen über EKIS sowie über die Datenschutzbestimmungen anzueignen. Als Grundlage für eine Zugriffsberechtigung gilt es, eine Online-Prüfung zu absolvieren. Darüber hinaus wurde eine Trainingsumgebung geschaffen, damit nicht mehr mit Echtdatensätzen geübt werden muss.
Neben dem EKIS gibt es noch das Fremdeninformationssystem [FIS], das Zentrale Melderegister [ZMR] und das Zentrale Waffenregister.
Quelle: futureZone
