Heute 396

Gestern 897

Insgesamt 39397052

Freitag, 29.03.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Eine heute veröffentliche Verordnung des österreichischen Bundeskanzlers erweckt um Mitternacht die Verwaltungssignatur zu juristischem Leben. Bis Ende 2007 lässt sich diese vereinfachte Variante der so genannten "sicheren Signatur" (Bürgerkarte) zur elektronischen Abwicklung diverser Amtswege nutzen (C2G, Citizen to Government, sowie B2G, Business to Government). Ebenso kann sie in den Bereichen C2B (Consumer to Business) und B2B (Business to Business) zur Identifizierung und zur Signatur von übermittelten Dokumenten eingesetzt werden. Die auch "Bürgerkarte light" genannte Verwaltungssignatur verzichtet im Unterschied zur Bürgerkarte auf ein qualifiziertes Zertifikat. Das macht sie billiger und einfacher nutzbar, was den Weg zu E-Government-Diensten ebnen dürfte.

Bereits mit Inkrafttreten der Verordnung bietet Mobilfunk-Marktführer Mobilkom Austria den Kunden aller österreichischen Mobilfunkbetreibr ab morgen Verwaltungssignaturen (RSA-Key mit 2048 Bit) an. In Kooperation mit a.trust, dem bislang einzigen Anbieter von User-Signaturen, wurde ein Verfahren entwickelt, das auf Karten und Lesegeräte verzichtet und stattdessen auf Handy und SMS setzt. Die "A1 Signatur" kann online beantragt werden; Voraussetzung ist ein kostenloser A1.net-Account sowie ein Handy eines beliebigen österreichischen Mobilfunkbetreibers. Danach muss man zwecks persönlicher Identifikation mit Reisepass oder Personalausweis einen A1 Shop aufsuchen. In der Folge beurkundet die Stammzahlenregisterbehörde die Personenbindung der elektronischen Signatur. Andere Mobilfunkbetreiber arbeiten an ähnlichen Lösungen für die neue Verwaltungssignatur.

Rund zwanzig Antragsarten können Österreichs Bürger derzeit über Online-Formulare bei verschiedenen Behörden einreichen; das Angebot wird laufend erweitert. So soll etwa FinanzOnlinein den nächsten Tagen Signatur-kompatibel werden. Nachdem der Antragsteller die notwendigen Daten eingegeben hat, kann er sich mit seiner Bürgerkarte, Bürgerkarte light (jeweils mit Chipkarte und Lesegerät am eigenen PC) oder A1 Signatur gegenüber der Behörde identifizieren und seine Anträge signieren. Nutzt er den Dienst der Mobilkom, gibt er dies im Formular an und wird zu A1.net umgeleitet, wo Benutzername und Passwort einzugeben sind. In der Folge kann er den Antrag noch einmal kontrollieren und einen Zifferncode anfordern. Dieser wird per SMS zugestellt, ist nur einmal und kurze Zeit gültig und muss wiederum online eingegeben werden, um den Antrag an die Behörde zu übermitteln.

Als Anreiz zur Nutzung von Signaturen werden die ersten 200.000 Lesegeräte gefördert. Außerdem entfallen bis Ende 2006 die Gebühren nach dem Gebührengesetz, nicht jedoch Abgaben etwa nach dem Verwaltungsgesetz oder andere Spesen. Diese können per Bankeinzug, Kreditkarte sowie Paybox beglichen werden. Waltraud Kotschy vom österreichischen Bundeskanzleramt erklärte heute in Wien: "Die Gebührenbefreiung ist nur ein kleines Incentive. Der große Return liegt sicher in der Zeitersparnis."

Die Verwaltung arbeitet noch an der elektronischen Zustellung von behördlichen Mitteilungen und Bescheiden. Rechtssachen sollen, sofern von der betroffenen Person gewünscht, etwa ab Juni elektronisch zugestellt werden können. Die Information über abzurufende Rechtssachen muss zweimal per E-Mail, SMS oder Anruf erfolgen. Wird auf das Dokument nicht zugegriffen, soll die Zustellung mit einer dritten, postalisch übermittelten Aufforderung dennoch ihre Rechtswirkung entfalten.

Bis Jahresende bietet die Mobilkom die Ausstellung einer Verwaltungssignatur kostenlos an. Ab 2005 kostet die Einrichtung einmalig fünf Euro zuzüglich einem jährlichen Grundentgelt von zehn Euro ("Basic" inklusive zweier Nutzungsvorgänge) beziehungsweise 15 Euro ("Premium" inklusive vier Nutzungsvorgängen). Jeder weitere Signaturvorgang schlägt mit einem Euro (Basic) beziehungsweise 70 Cent (Premium) zu Buche. Bei a.trust kostet die Chipkarte 30 Euro und die Ausstellung einer Verwaltungssignatur oder einer sicheren Signatur 12 Euro. Hinzu kommen eine jährliche Gebühr von 18 Euro sowie die Kosten für ein Lesegerät (Klasse 3), aber keine nutzungsabhängigen Spesen. Ab Sommer soll es möglich sein, den Schlüssel auf einer Maestro-Karte (Bankomatkarte) ablegen zu lassen. Das spart 30 Euro für die Chipkarte, erfordert aber alle zwei Jahre eine neue Signatur, da die alte beim Wechsel der Maestro-Karten nicht portiert werden kann.

Quelle: Heise online, 15.04.2004

Zum Seitenanfang