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Der Zivilprozess und die Fachgerichtsbarkeiten sowie das Bußgeldverfahren werden für eine elektronische Aktenbearbeitung zugänglich gemacht. Elektronische Kommunikationsformen sollen gleichberechtigt neben der - herkömmlich papiergebundenen - Schriftform oder der mündlichen Form rechtswirksam verwendbar sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der gestern im Bundestag vorgelegt wurde. Die elektronische Akte würde die Kommunikation zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten beschleunigen. Außerdem seien die Akten kontinuierlich verfügbar, verschiedene Bearbeiter könnten gleichzeitig zugreifen und eine örtlich unabhängige Aktenbearbeitung werde ermöglicht.

Die elektronische Akte biete daneben einfache, komfortable und schnelle Suchmöglichkeiten. Einsparungen bei Raum-, Personal-, Porto- und Versandkosten werden darum erwartet. Der Schutz vor Unbefugten sei durch geeignete technische Maßnahmen sicherzustellen. Würden personenbezogene Daten über allgemein zugängliche Netze übertragen, sei die Vertraulichkeit insbesondere durch Verschlüsselung herzustellen, hieß es weiter.

Autor: (ck)

Quelle: de.internet.com, 03.11.2004

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