"Nachdem die Informationspflichten für die Wirtschaft aus dem Bundes- und EU-Recht durch alle Ressorts bis Ende 2006 erfasst worden sind, hat nunmehr auf dieser Grundlage die Messung der Bürokratiekosten begonnen. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt bei der Umsetzung des "Programms für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" der Bundesregierung getan."
"Ziel des Verfahrens ist es", so Staatssekretär Beus ergänzend, "zu realistischen Abbauzielen zu gelangen und die Bürokratielasten für die Wirtschaft spürbar zu reduzieren."
Zu den staatlichen Informationspflichten für die Wirtschaft (rund 9.800) zählen alle Fälle, in denen die Wirtschaft durch den Staat verpflichtet ist, Anträge, Formulare, Statistiken o. ä. auszufüllen oder auch Nachweise und Dokumentationen zu führen.
Die jetzt durch das Statistische Bundesamt vorgenommenen Messungen einzelner Informationspflichten werden mit unterschiedlichen Methoden, unter anderem auch direkt "vor Ort", bei ausgewählten Betrieben und Wirtschaftsunternehmen, durchgeführt. Gemessen werden in der jetzt eingeleiteten ersten Phase eine Auswahl sowohl relativ schnell zu vereinfachender Informationspflichten als auch diejenigen mit zu erwartendem hohen Kostenpotential. Die Höhe der Bürokratiekosten hängt u. a. von der Zahl der betroffenen Unternehmen, der Häufigkeit der Informationsübermittlung und dem Zeitaufwand hierfür ab.
Zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch die Informationspflichten für Bürger und Verwaltung ermittelt und gemessen werden. Folglich wird sich die Gesamtzahl aller Informationspflichten (Wirtschaft, Bürger, Verwaltung) gegenüber der jetzigen Zahl (rund 9.800) erhöhen.
Weitere Informationen: www.bundesregierung.de/buerokratieabbau
Quelle/Source: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 05.01.2007