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Friday, 29.03.2024
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Regierung will Erleichterungen für Bürger und Investoren / Sieben Modellregionen ausgewiesen

Brandenburgs Landesregierung will den bislang schleppenden Bürokratieabbau beschleunigen: Die Staatskanzlei von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hat jetzt einen Entwurf für das lange angekündigte „Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse im Land Brandenburg“ vorgelegt, mit dem 20 Gesetze jetzt bürger- und investorenfreundlicher gemacht werden sollen. Nach der den PNN vorliegenden Kabinettsvorlage sollen unter anderem Baugenehmigungen billiger, die Öffnungszeiten für Biergärten liberaler werden und der Fischereischein für Touristen wegfallen. Ausgewählte Modellregionen sollen die Möglichkeit bekommen, über eine „Experimentierklausel“ von landesrechtlichen Standards abzuweichen. Es handelt sich dabei um die Kreise Barnim, Märkisch-Oderland, Spree-Neiße, Oberhavel und Teltow-Fläming sowie die Städte Brandenburg und Cottbus.

Der 90-Seiten-Entwurf für das „Erste Brandenburger Bürokratieabbaugesetz“ zeigt vor allem eins – wie viel Kleinarbeit nötig ist, den galoppierenden Amtsschimmel zu bremsen, Gesetze nachträglich von Ballast zu befreien oder sogar ganz abzuschaffen. Auch das ist nämlich geplant. So sollen die „Gebrauchtwarenverordnung“ und das „Vergnügungssteuergesetz“ des Landes wegfallen – stattdessen soll es künftig den Kommunen überlassen werden, ob sie Vergnügungssteuern etwa für Spielhöllen oder Rotlicht-Etablissements erheben. Ein anderes Bespiel ist das bisherige „Sammlungsgesetz“, nach dem für jede Haus- und Straßensammlung bislang eine Behördenerlaubnis nötig ist – es soll ebenfalls ersatzlos gestrichen werden.

Mit den meisten der 23 Artikel des geplanten Gesetzes sollen andere Gesetze geändert werden: Etwa, damit Touristen und Bürger, die gelegentlich einmal mit einer „Stippe“ ein paar Friedfische angeln wollen, keine Fischereiprüfung mehr ablegen müssen. Sie zahlen nur noch die übliche Angelkarte. Da sollen Kommunen selbst über das Aufstellen bestimmter Schilder entscheiden können oder in der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung Doppelzuständigkeiten wegfallen.

Trotzdem ist das Staatskanzlei-Papier, das möglicherweise noch erweitert wird, nicht unumstritten. So gehen die Pläne dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag nicht weit genug. Die Spitzenverbände der Kommunen fordern von der Regierung „mutige Schritte“, sie „wünschen sich in diesem Zusammenhang, dass zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung noch mehr Freiräume für kommunales Handeln geschaffen werden“, wie es in der Vorlage heißt. Insbesondere fordern die Kommunen eine Ausweitung der Experimentierklausel etwa auf die Bauordnung und über die Modellregionen hinaus - auf „das ganze Bundesland“. Die Staatskanzlei lehnt das bislang ab, weil eine „weiter gehende Öffnung der Experimentierklausel ... aus verfassungsrechtlichen Gründen bedenklich“ sei.

Platzecks Staatskanzlei hat das Ziel selbst hoch gesteckt: „Die Verwaltung in Brandenburg soll schneller, transparenter sowie kostengünstiger werden“: Und: „Die Wirtschaft soll von unnötigen bürokratischen Lasten befreit werden.“ Der Gesetzentwurf wurde mit Blick auf die angestrebte Fusion auch dem Nachbarland Berlin zugesandt. Berlin gab aber keine Stellungnahme ab.

Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 24.03.2006

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