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Friday, 19.04.2024
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Über die Ausgestaltung der elektronischen Gesundheitskarte, die ab 2006 die bisherige Krankenkassenkarte ablöst, gibt es weiterhin höchst unterschiedliche Ansichten. So forderte in der letzten Woche der Vorstandsvorsitzende der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), Ingo Kailuweit, auf, das vorgesehene Foto auf der Gesundheitskarte zu verzichten. Dies würde einen Einsparungseffekt von 250 Millionen Euro zur Folge haben, meinte Kailuweit. Bislang ist vorgesehen, etwa 60 Millionen der 80 Millionen Gesundheitskarten mit einem Foto auszurüsten, das den Missbrauch der Karte durch Dritte einschränken soll. Nur Kinder-Gesundheitskarten und die von bettlägerigen Versicherten sollen ohne Foto auskommen. Der aufwendige Prozess, die Versicherten anzuschreiben und ihre eingeschickten Passfotos zu digitalisieren, stellt die Krankenkassen vor logistische Probleme. Bei der Einführung der österreichischen Gesundheitskarte namens "e-card" verzichtete man darum auf die Fotos, um das Rollout der Karten nicht zu gefährden, wie der dortige Projektleiter Volker Schörghofer auf der CeBIT erklärte.

Während die Kassen die Karte entlasten wollen, entdecken die Politiker neue Nutzen für die Karte. So forderte Wolfgang Zöller, der gesundheitspolitische Sprecher der CSU, in der BILD-Zeitung, dass auf den Gesundheitskarten von Anfang an vermerkt sein soll, ob der Versicherte Organspender ist. Ein entsprechendes "Datenfach" für den Organspendeausweis ist bei der Gesundheitskarte zwar geplant, soll jedoch erst nach dem elektronischen Rezept und den Notfalldaten auf der Karte realisiert werden. Diese Priorisierung erfolgte darum, weil die Bereitschaft zur Organspende eine freiwillige Entscheidung jedes Einzelnen sein muss. Für Zöller bietet wiederum die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte die Chance, dass die Kassen ihre Versicherten etwa beim Abruf der Fotos vorab fragen können, ob sie Organe spenden wollen.

Ein Problem bei der digitalen Umsetzung des Organspendeausweises sollen die international noch nicht vereinheitlichten Kennziffern für Gewebeteile und Organe sein, die entnommen bzw. nicht entnommen werden dürfen. Außerdem muss die Erklärung mit einer digitalen Signatur verschlüsselt sein, wobei noch unklar ist, ob die auf der Gesundheitskarte vorhandenden Signaturschlüssel ausreichend sind.

Fortschritte können bei der Datenentschlüsselung für den medizinischen Laien gemeldet werden. Denn die "Stärkung der Patientenrechte", mitunter auch als "patient empowerment" verdenglischt, gehört zu den Lieblingsbegriffen der Reformer, die mit der elektronischen Gesundheitskarte das Gesundheitswesen umbauen. Damit die Patienten ihre Rechte wahrnehmen können, müssen sie jedoch die Diagnosen verstehen können, die der Arzt stellt und abspeichert. Diese werden allerdings kaum noch im Klartext geschrieben, sondern nach dem International Code of Diseases (ICD) als Kombination aus Buchstaben und Ziffern erfasst. Für diese ICD-Ziffern bietet das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ab sofort einen Service an, der die Diagnosen entschlüsseln hilft. Neben den ICD-Codes, die auf Krankenscheinen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und der elektronischen Gesundheitskarte auftauchen, werden auch die Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) erklärt, die medizinische Maßnahmen mit Ziffern und Buchstaben bezeichnen.

Zur elektronischen Gesundheitskarte und der Reform des Gesundheitswesens siehe auch:

Autor: (Detlef Borchers) / (jk/c't)

Quelle: Heise online, 06.04.2005

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