Die umstrittenen Votomatic-Maschinen benutzen Lochkarten im klassischen Format drei mal sieben Zoll als "maschinenlesbare" Stimmzettel. Betätigt der Wähler einen Hebel, stanzt die Maschine an der gewünschten Stelle ein Loch in den Stimmzettel. Im Unterschied zu klassischen Lochkarten sind die Stimmzettel allerdings vorgestanzt. Die Kärtchen, die die Löcher verdecken, hängen nur noch an den Ecken fest. In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass die Löcher nun nicht völlig ausgestanzt werden, sondern nur teilweise. Je nachdem, wie die Karte dann im Maschinenleser zu liegen kommt, kann das Loch offen oder verdeckt sein. Besonders anfällig, urteilten Experten, reagiere das System auf einen plötzlichen Wechsel der Luftfeuchtigkeit. Wenn man die Stimmkarten aus einem klimatisierten Raum in ein unklimatisiertes Wahllokal bringt, könne das "unvorhersehbare Resultate" zeigen.
In dem nun vorliegenden Urteil bezieht sich das Gericht allerdings nicht ausdrücklich auf die umstrittenen Butterfly Ballots. Vielmehr argumentieren die Richter in dem 66 Seiten umfassenden Papier, es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass rund 44 Prozent aller kalifornischen Wähler Lochkartensysteme benutzen müssten, obwohl dafür "kein rationaler Grund" vorliege. Wie das Wall Street Journal hervorhebt, berufen sich die Richter des als liberal geltenden Gerichts dabei geradezu genüsslich auf die Entscheidung des obersten Gerichtshofs, mit der die Nachzählungen zu den Präsidentschaftswahlen gestoppt wurden. Falls der Oberste Gerichtshof das jetzt ergangene Urteil wieder kassiert, müsste er sich also selbst widersprechen.
Quelle: Heise online
