Die qualifizierte digitale Signatur hat in Deutschland einen schweren Stand. Bisher hat sich die digitale Signatur nur in der Abfallwirtschaft etablieren können. Erst am Montag wurde das Aus für ELENA mit der ungenügenden Verbreitung dieser Signatur begründet. Wann eine qualifizierte Signatur auf den elektronischen Personalausweis geladen werden kann, steht in den Sternen: Die Ausweis-App ist in ihrer aktuellen Version dafür nicht geeignet.
Ein weiteres Feld ist die elektronische Rechnungsstellung: e-Rechnungen müssen qualifiziert signiert werden. Das sollte sich zum 1. Juli 2011 ändern, scheiterte aber am etwas verspäteten Nein des Bundesrates. Entsprechend heißt es in den Ratschlägen von Steuerexperten, dass Unternehmen diese Vereinfachung vertagen müssen – wie lange, ist unklar. Das Bundesfinanzministerium verwies auf den Frage-Antwort-Katalog auf seiner Website.
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Autor(en)/Author(s): (Detlef Borchers) / (vbr)
Quelle/Source: Heise online, 19.07.2011