Das niedersächsische Justizministerium hat jetzt die Online-Einsicht in digitalisierte Grundbücher freigegeben. Seit kurzem ist in Niedersachsen die Online-Einsicht in das elektronische Grundbuch möglich. Im Rahmen des neuen Dienstleistungsangebots der niedersächsischen Justiz können berechtigte Personen, insbesondere Notare und Kreditinstitute, über einen ISDN-Zugang die bereits digitalisierten niedersächsischen Grundbuchblätter vom eigenen PC aus einsehen. Rund 120 Anträge auf Zulassung zu dem neuen Verfahren sind bereits bei der Zulassungsstelle, dem Oberlandesgericht Celle, eingegangen. Bis Mitte 2005 sollen sämtliche Grundbücher Niedersachsens digitalisiert werden. Der auf rund 3,1 Millionen Grundbuchblättern vorhandene Datenbestand wird per Scanner in die elektronische Speicherung übernommen. Auf diese Weise konnte bereits der Grundbuchbestand von 26 der 80 niedersächsischen Grundbuchämter planmäßig in die elektronische Speicherung überführt werden. Mit der Einführung des elektronischen Grundbuchs sollen sich die Bearbeitungszeiten verkürzen und wichtige Dienstleistungen für die Wirtschaft optimiert werden. Den Notaren, öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren sowie Mitarbeitern von Kreditinstituten bleibt nach Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren der umständliche und zeitaufwändige Gang zum Amtsgericht erspart. Antragsunterlagen für die Zulassung zu dem Verfahren können beim Oberlandesgericht Celle angefordert werden.
Quelle: Kommune21