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Friday, 17.05.2024
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Der Bauantrag ist endlich fertig - vom Architekten heutzutage meist am Computer erzeugt, kann er nun ausgedruckt und an die Baugenehmigungsbehörde geschickt werden. Auch heute noch geschieht dies in der Regel per Post oder Boten - in Zeiten des digitalen Datenaustauschs ein Anachronismus, der jedoch in nahezu allen deutschen Verwaltungen Realität ist.

Auch die weitere Antragsbearbeitung bleibt für Bauherren und Architekten meist eine ‚Blackbox’: Sind die Antragsunterlagen mittlerweile vollständig und prüffähig bei der Baubehörde? Welche Unterlagen fehlen? Welche Stellungnahmen anderer Behörden zu meinem Bauantrag liegen bereits vor? Wie weit ist der Antrag bearbeitet? Kann ich demnächst mit einer Genehmigung rechnen? Eine Antwort auf diese Fragen erhalten Bauherren bislang allenfalls per Telefon oder Besuch in der Baubehörde.

„Weder kundenfreundlich, noch zeitgemäß“ befand Frank Meyer, Leiter des Fachbereichs Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Braunschweig. Daher beteiligte sich die Stadt im Frühjahr an einem bundesweit beachteten Pilotprojekt ‚E-Government im Baugenehmigungsverfahren’. Das Projekt brachte Kommunen und Softwareentwickler an einen Tisch, um ein „Virtuelles Bauamt“ zu entwickeln und den Datenaustausch im Zusammenhang mit Bauantragsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Der Nutzen liegt auf der Hand: „Unsere Kunden können künftig an sieben Wochentagen rund um die Uhr („7/24“) Bauanträge abgeben“, so Meyer weiter, „dies erspart den Weg zur Baubehörde, die Bindung an Öffnungszeiten, die mitunter aufwändige Fertigung von Mehrexemplaren deBauantrages und somit letztendlich Zeit und Geld“.

Künftig stellen der Bauherr oder sein Architekt selbst die Bauantragsunterlagen digital in einen geschützten Bereich ins Internet ein, zu dem nur sie selbst und die Baubehörde Zugang haben. Ein hoher Datenschutzstandard wird, wie beim Online-Banking, durch die Vergabe von Zugriffsrechten gewährleistet. Zudem werde das gesamte Genehmigungsverfahren transparenter, ist sich Meyer sicher, denn die Antragsteller selbst könnten dann auch Informationen zum weiteren Verfahrensgang online abrufen und sich nach dem Verfahrensstand erkundigen - ebenfalls unabhängig von Öffnungszeiten.

Anhand dieser digitalen Daten werden nun die Bauanträge geprüft - und ‚auf Knopfdruck’ können zugleich auch andere Behörden und Dienststellen beteiligt werden: „Das hochkomplexe und formalisierte deutsche Baurecht gibt uns vor, bei welchen Arten von Bauvorhaben welche Behörden und Dienststellen zu beteiligen sind. Und das sind mitunter nicht wenige“, stellt Susanne Grimm, Stellenleiterin bei der Baugenehmigungsbehörde, fest.

„Neu an diesem Verfahren ist, dass wir die Anträge zeitlich parallel zur Stellungnahme verteilen können, indem wir den beteiligten Behörden Zugriffsrechte auf die eingestellten Unterlagen einräumen“, ergänzt Erwin Klinge, Mitarbeiter im Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz. „Aufwendige Fotokopierarbeiten und zeitraubender Postversand entfallen“, resümiert Meyer und ist optimistisch, dass sich durch das neue Verfahren auch die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen weiter verkürzen lasse: „Dies ist ein echter Beitrag zur Entbürokratisierung und Vereinfachung von Verwaltungsabläufen.“

Ein Bescheid über den Antrag ist dann unmittelbar nach Fertigstellung - ebenfalls per ‚Knopfdruck’ - für alle Berechtigten aus dem Internet abrufbar. So entfallen Transport und Versandzeiten und der Bauherr kommt schneller zu seiner Baugenehmigung.

Gemeinsam mit ortsansässigen Architekturbüros wurden in einem Planspiel während einer ersten Testphase im Frühjahr anhand vorliegender digitaler Bauantragsunterlagen die unterschiedlichen Rollen (Bauherr, Entwurfsverfasser, Bauaufsicht, Fachdienststelle) erfolgreich durchgespielt. Ein Zwischenbericht der interkommunalen Projektgruppe zog ebenfalls ein positives Fazit, so dass man gemeinsam mit anderen Kommunen nunmehr an die Umsetzung gehen wird.

„Wir hoffen, schon Anfang 2006 einen Pilotbetrieb einrichten zu können“ ist Meyer optimistisch. „Zuvor werden wir über die Architektenkammer und die Berufsstandsorganisationen an die Entwurfsverfasser heran treten und Ihnen die neuen Möglichkeiten vorstellen.“

Quelle: presse-service, 10.11.2005

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