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Thursday, 16.05.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Die Zollverwaltung bietet einen neuen Service an: Ab sofort besteht die Möglichkeit, die Zollanmeldung von Waren über das Internet abzuwickeln. Mit Hilfe einer im Netz bereit gestellten Eingabemaske kann der Nutzer die Zollanmeldung direkt am Bildschirm ausfüllen. Dabei stehen ihm verschiedene Hilfefunktionen zur Verfügung. Es muss keine zusätzliche Software installiert werden. Als Voraussetzung wird lediglich ein Standardbrowser benötigt.

Nach Abschluss der Dateneingabe wird die Zollanmeldung über das Internet verschlüsselt an den Zoll übertragen. Der Anmelder bekommt vom System automatisch eine Auftragsnummer. Um umfangreiche und aufwendige Zertifizierungen zu vermeiden, wird derzeit auf eine Umsetzung der digitalen Signatur verzichtet.

Schnell und unkompliziert kann sich der Anmelder nun mit der Zollanmeldung inkl. aller erforderlichen Unterlagen beim Zollamt identifizieren. Der Zollbeamte braucht jetzt nur noch die die Daten anhand der Auftragsnummer in das ATLAS-System (internes Informatikverfahren der deutschen Zollverwaltung) übernehmen und ggf. korrigieren. Im Anschluss kann sofort der Steuerbescheid erstellt werden.

Durch dieses Verfahren entfällt die Dateneingabe vor Überlassung der Ware durch den Zollbeamten. Der User kann seine Anmeldung an den ATLAS-Schaltern seines Zollamtes abwickeln. Beides führt dazu, dass sich die Wartezeiten bei der Zollstelle verringern.

Der neue Online-Service der Zollverwaltung ermöglicht also einen schnelleren Verwaltungs- und Verfahrensablauf und ist ein weiterer Schritt zur automatisierten Abfertigung und Überwachung des EU-grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Damit ist die Internetzollanmeldung ein wichtiger Beitrag zur eGovernment Initiative der Bundesregierung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Quelle: Bund.de

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