Bund und Länder sind sich bei der Schaffung eines elektronischen Unternehmensregisters inhaltlich weitgehend einig. Das bestätigte das Bundesjustizministerium dem 'Handelsblatt' (Dienstagsausgabe). Noch in diesem Herbst werde man voraussichtlich einen Gesetzesentwurf vorlegen. Bis 2006 sollen die Voraussetzungen geschaffen sein, sämtliche amtlich vorgehaltenen Unternehmensinformationen - ob Handelsregisterdaten, Bilanzen oder Insolvenzbekanntmachungen - in einem einheitlichen Onlineportal abzurufen.
"Es wird angestrebt, dass das Unternehmensregister 2006 online geht", sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Ein früherer Start sei "relativ unwahrscheinlich".
Quelle: de.internet.com, 31.05.2004