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Thursday, 1.05.2025
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Die Bundesregierung hat heute die „Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof“ erlassen. Damit kann ab dem 1. Dezember 2004 der Schriftverkehr mit diesen beiden Gerichten rechtswirksam auch in elektronischer Form abgewickelt werden. „Von den neuen technischen Möglichkeiten werden Rechtssuchende und Justiz gleichermaßen profitieren. Elektronisch übersandte Dokumente sind schneller beim Empfänger als Briefe und Faxe, und sie haben den Vorteil, dass man damit elektronische Akten anlegen kann. So können gerichtsinterne Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger letztlich schneller zu ihrem Recht kommen“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Vorteile des Elektronischen Rechtsverkehrs.

Beide Gerichte haben ein elektronisches Gerichtspostfach eingerichtet, über das die ein- und ausgehende elektronische Gerichtspost abgewickelt wird. Hier werden zentrale Aufgaben wie etwa das Virenscanning erledigt. Die Dokumente müssen in einer Form übermittelt werden, die für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist. Die Bundesregierung setzt auch hier auf Open Source Software: Dokumente, die mit dem Textverarbeitungsprogramm „Open Office“ erstellt wurden, sind ausdrücklich zugelassen. Das Dokument soll außerdem mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein.

Und so läuft das Verfahren praktisch ab: Eine Rechtsanwältin soll für ihren Mandanten eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Den Schriftsatz erstellt sie an ihrem PC und unterschreibt ihn elektronisch d. h., sie signiert ihn mit ihrer Signaturkarte. Dadurch wird sichergestellt, dass das Dokument auch tatsächlich von ihr stammt, es also authentisch ist. Anschließend überträgt die Rechtsanwältin den elektronischen Schriftsatz verschlüsselt in das elektronischen Gerichtspostfach des Bundesverwaltungsgerichts. Die erforderliche Software hat sie sich vorher kostenlos und lizenzfrei auf den Web-Seiten der Gerichte heruntergeladen. Das Gerichtssystem erzeugt dann sofort eine Eingangsbestätigung, die per E-Mail an die Rechtsanwältin versandt wird. Die elektronischen Eingänge werden in einer elektronischen Gerichtsakte abgelegt. Weil aber bislang noch die Papierakte die maßgebliche ist, muss das Dokument für die Weiterbearbeitung zunächst noch ausgedruckt werden.

„Das elektronische Gerichtspostfach stellt einen ersten Meilenstein des elektronischen Rechtsverkehrs beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof dar. Wir knüpfen damit an die wertvollen Erfahrungen an, die wir mit vergleichbaren Projekten beim Bundesgerichtshof und beim Bundespatentgericht gewonnen haben. Das Justizkommunikationsgesetz, dessen Entwurf wir im Juli vorgestellt haben, wird darüber hinaus die rechtlich verbindliche elektronische Aktenführung und einen elektronischen Workflow bei den Gerichten ermöglichen. Dann können sich die Potentiale des elektronischen Rechtsverkehrs voll entfalten“, sagte Zypries.

Weitere technische Einzelheiten für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzhof können über die Internet-Seiten www.bundesverwaltungsgericht.de bzw. www.bundesfinanzhof.de abgerufen werden. Informationen zum Entwurf des Justizkommunikationsgesetzes sind unter www.bmj.bund.de erhältlich.

Quelle: Bundesministerium der Justiz, 17.11.2004

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