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Friday, 1.11.2024
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Nur 60 Fälle pro Tag können bearbeitet werden

Die Kapazitäten für die seit 1. April dieses Jahres zulässige Kontenabfrage der Finanz- und Sozialbehörden sind zunächst nur gering. Nach Informationen des Wirtschaftsmagazins 'Capital' (morgige Ausgabe) kann das zuständige Bundesamt für Finanzen (BfF) derzeit nur rund 60 Fälle pro Tag bearbeiten. Anders als ursprünglich geplant, ist es vor 2006 nicht möglich, die Kontenrecherche vollautomatisch abzuwickeln. Alle Anfragen, auch der Sozialbehörden, müssen deshalb über den Tisch von Finanzbeamten gehen. Diese schicken dann ihre "Kontenabrufersuchen" per Post an das BfF. Auf dem neuen bundeseinheitlich verwendeten Formblatt müssen Finanzämter laut dem Bericht beispielsweise vermerken, für welche Steuerart die Auskünfte nötig sind und ob sie bereits eigene Ermittlungen vorgenommen haben. Jedes Auskunftsersuchen muss von einem Amtsleiter oder einem zuständigen Hauptsachgebietsleiter unterschrieben sein.

Autor: (as)

Quelle: de.internet.com, 13.04.2005

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