Das Kontenabrufverfahren wurde 2003 im Zuge der Terrorbekämpfung installiert, um Daten über die Finanzsysteme von Terrororganisationen finden zu können. Bei diesem Verfahren werden definierte Stammdaten (Kontoinhaber, Verfügungsberechtigte, Konten) von den Banken an spezielle Dienstleister übermittelt, die vierzehn "Kontenevidenzzentralen" eingerichtet haben. In diesen gesammelten Beständen wiederum sucht bislang die BaFin, wenn ein Abruf der Daten durch Polizeibehörden und Strafverfolger verlangt wird. Sowohl die Suche wie die Resultate der Suche sind verschlüsselt, damit die Dienstleister den Banken keine Hinweise geben können, über welche Personen und Firmen Auskünfte eingeholt wurden.
Bei der Abfrage der Daten durch die BaFin wurden bisher Antwortzeiten von 30 Minuten erzielt, wobei das Gros der Anfragen durch die Fahnder per Fax oder Mail eintraf und auf diesen Wegen wieder verschickt wurde. Mit dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" können seit dem 1. April auch Finanz-, Bafög- und Sozialämter Abrufe initiieren, was eine Umprogrammierung der Software notwendig macht. Gedacht ist an ein Verfahren, in dem alle Berechtigten ohne Zwischenschaltung der BaFin Abrufe durchführen können.
Autor: (Detlef Borchers) / (ad/c't)
Quelle: Heise online, 23.04.2005
