Die heute vom Landtag beschlossene Novellierung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und weiterer Bezugsgesetze trägt nach Auffassung von Innenstaatssekretär Hans-Jürgen Hohnen zur besseren Übersichtlichkeit des Datenschutzes im Land bei. „Dazu sind insgesamt mehr als 15 entbehrliche Normen und Standards konsequent reduziert oder gänzlich abgebaut worden", sagte der Staatssekretär im Parlament. Er verwies ausdrücklich auf das sensible Herangehen bei der Normenreduzierung. „Das war bereits bei der Arbeit am Gesetzentwurf für das Innenministerium ein wichtiger Maßstab." Mit den Gesetzesänderungen wird nach den Worten Hohnens gleichzeitig dem steigenden Anspruch an eine höhere Datensicherheit Rechnung getragen.
Der Staatssekretär ging im Landtag auch auf Überlegungen zu einer Zusammenlegung der Datenschutzaufsichten für den öffentlichen bzw. den privaten Bereich ein. Mit Blick auf das noch ausstehende Ergebnis eines entsprechenden Klageverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof erhält der Landtag, wie vom Innenausschuss empfohlen, dazu bis Mitte 2008 einen Prüfbericht. Hohnen: „Dann haben wir alles Notwendige auf dem Tisch, um die Frage der Zusammenlegung offen zu diskutieren."
Autor(en)/Author(s): Dorothee Stacke
Quelle/Source: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, 15.11.2007