Laut der Europäischen Union gibt es kein Recht auf Zugang zu Breitband-Internet für Jedermann. Der bestehende Rechtsanspruch auf Zugang zum Festnetz wird nicht auf Breitband und Mobilfunk ausgeweitet. Der Zugang zum Mobilfunknetz sei derzeit für die Mehrheit der Europäer leistbar, man brauche daher kein extra Sicherheitsnetz, heißt es in einem Statement.
Obwohl die Europäische Union ISPS (Internet Service Provider) nicht zwingen wird, flächendeckenden Breitband-Zugang herzustellen, verfolgt die Union das Ziel "Breitband für alle" um Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum zu schaffen. Im März dieses Jahres hat die EU-Behörde eine entsprechende Strategie bis 2010 vorgestellt. Staatsbeihilfen seien aber nicht der richtige Lösungsansatz, meinte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes im März.
Die EU werde konsequent das Kartellrecht anwenden, um den Zugang von Dritten zur Breitband-Infrastruktur zu garantieren. "Unter bestimmten Voraussetzungen können staatliche Beihilfen die Einführung des Breitbands stimulieren", so Kroes. Vor allem im ländlichen Raum lassen sich viele Investoren von der geringen Bevölkerungsdichte abschrecken. In diesen Fällen schlägt die Kommission eine Partnerschaft zwischen öffentlich und privat vor. Auch die Verwendung von Geldern aus dem Strukturförderungsfond zum Breitband-Ausbau wird angedacht.
Autor: Christine Imlinger
Quelle: Pressetext Deutschland, 15.04.2006
