Erreichen will das die Kommission durch eine vereinfachte Definition von E-Geld, eine neue Aufsichtsregelung und klarere Vorschriften für die Umwandlung von virtuellem in reales Geld. Elektronisches Geld ist laut Entwurf als "monetärer Wert definiert, der gegen Zahlung eines Geldbetrags elektronisch gespeichert wird und der Ausführung von Zahlungsvorgängen dient". Diese Definition umfasst sowohl Geld- und Kreditkarten als auch auf Servern gespeicherte Guthaben. Ausdrücklich schließt die Kommission jede Form von Einlagen aus: Diese bleiben weiterhin den traditionellen Geldinstituten vorbehalten.
In Zukunft soll das Anfangskapital für E-Geld-Dienstleister nur noch 125.000 Euro betragen – bislang war 1 Million erforderlich. Auch die Anforderung an die Eigenmittelausstattung soll gegenüber der Richtlinie 2000/46/EG gelockert werden. Ziel sei es, "kleineren Akteuren den Marktzutritt zu ermöglichen". Kunden von Mobilfunkunternehmen sollen in Zukunft ihre Guthaben jederzeit vollständig gebührenfrei zurückverlangen können, lediglich für die Auszahlung von Teilguthaben vor Vertragsablauf dürfen die Firmen dann Gebühren verlangen.
Der Richtlinienentwurf liegt jetzt dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament zur Kommentierung vor.
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Autor(en)/Author(s): (ck/iX)
Quelle/Source: Heise online, 13.10.2008