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Monday, 6.04.2026
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Mit dem neuen Melderecht sollen Personendaten per Internet zugänglich sein.

Der gläserne Mensch entsteht bekanntlich nach und nach. Und der Stoßtrupp zur Entblätterung sitzt - bundesweit einmalig - in Nordrhein-Westfalen. Die Menschen hier werden bald ein kleines Geheimnis weniger haben. Das Innenministerium plant eine elektronische Zentrale zu den Wohndaten aller 18 Millionen Bürger. Das Problem: Diese Daten werden über das Internet weltweit jederzeit abrufbar sein. Von Inkassounternehmen etwa, Anwälten und Versandhändlern, weniger von privater Seite. Diese einfache Meldeauskunft ohne nennenswerte Hürde kostet lediglich vier Euro.

Zustimmung nicht gefragt

Das hat bei den Datenschützern des Landes die höchste Alarmstufe ausgelöst; inzwischen resignieren sie und haben nur noch eine kleine Hoffnung: Heute kommt es zur Abstimmung zwischen den Fordernden und den Schützern. Denn das Landes-Meldegesetz, an dem gerade gebastelt wird, fragt nicht nach der Zustimmung derjenigen, deren Personalien preisgegeben werden.

Im Gegenteil: Die Menschen müssen, wenn sie von dieser Möglichkeit überhaupt erfahren, vorher schriftlich widersprechen. Das macht, jedenfalls vorläufig, das zwei Jahre alte Melderechtsrahmengesetz (MRRG) des Bundes möglich. Dort konnten sich die Datenschützer nicht durchsetzen. Eine Klausel aber schreibt vor: Die Länder haben ihr Melderecht dem MRRG jetzt anzupassen.

Dabei geht das nordrhein-westfälische Innenministerium rigide vor. Denn die Einwohnermeldeämter der Gemeinden erteilen jährlich auf dem Schriftweg rund 7,5 Millionen dieser einfachen Auskünfte (mit Vor- und Familiennamen samt Anschrift). Das aber ist nicht kostendeckend, die Kommunen zahlen deswegen dabei drauf: Der Aufwand kostet rund zehn Euro, die Gebühr lediglich vier. "Das ist nicht betriebswirtschaftlich", sagt Klaus Rastetter aus der Ministeriumsabteilung für die Verwaltungsmodernisierung.

25 Millionen Euro Sparpotential

Der Ablauf könne drastisch reduziert werden, das Sparpotenzial inklusive der Personalkosten liege pro Jahr bei 25 Millionen Euro. Abgesehen davon dauere die Auskunft ab Eingang der Anfrage den Unternehmen zu lange: "Zwei bis drei Wochen", sagt Rastetter.

Ein Pilotprojekt in fünf Städten soll zeigen, wie schnell es gehen kann. "Eines der wichtigsten Einzelvorhaben im Rahmen unserer E-Govern-ment-Strategie", betont Innenminister Fritz Behrens (SPD) und versucht auch gleich, es der Bürgerschaft schmackhaft zu machen: "Dieses Angebot ist beispielsweise für die Organisation von Klassentreffen interessant". Was Behrens nicht sagt: Die Anfragen von privater Seite liegen gerade mal bei 0,5 Prozent.

Auf der Internetseite der Stadt Recklinghausen etwa ist die Suche nach ehemaligen Mitschülern einfach. Nach Wahl des Geschlechts, des Vor- und Familiennamens wird nach der Kontoverbindung gefragt. Und selbst bei Eingabe einer falschen das Ergebnis angezeigt. Andere Städte dagegen fragen nach dem genauen Geburtsdatum des Gesuchten oder gar nach der Anschrift, die ja gerade gesucht wird: "Diese Merkmale müssen noch einheitlich festgelegt werden", beschwichtigt Rastetter.

Unterdessen arbeitet das "Digitale Ruhrgebiet/NRW", die e-Government-Plattform für NRW in Dortmund, bereits an der gigantischen Schaltzentrale. Künftig können dort unter der Internetanschrift www.d-nrw.de die Meldedaten aller Kommunen abgerufen werden: Der Rechner sammelt die Anfragen, fragt die Ergebnisse bei den einzelnen Einwohnermeldeämtern ab und gibt sie gebündelt weiter. Die Kommunen bekommen gesammelt, vielleicht monatlich, in einer Überweisung alle angefallenen Gebühren überwiesen, zusammen mit einer Aufstellung aller Anfragen.

Melde-Register faktisch zentralisiert

Das ist faktisch eine Zentralisierung des Melderegisters, räumt Klaus Rastetter ein, "aber eben juristisch keine". Der kleine Kniff: In Dortmund werden die Daten zwar geballt ermittelt, dort aber nicht gespeichert.

Das Projekt soll bereits Mitte März auf der Computermesse "Cebit" stolz präsentiert werden. Mit dem Charakter eines Vorbilds: Demnächst wird auch das Personal in den Straßenverkehrsämtern ausgedünnt. Die Auskünfte von Fahrzeughaltern sollen bequem wie schnell aus dem Internet kommen: "Wir orientieren uns da", sagt Reformator Rastetter, "am Meldegesetz".

Quelle: NRZ Online, 11.01.2004

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