Die nordrhein-westfälische Landesjustizverwaltung nutzt das Internet als modernes Medium für die Kommunikation zwischen Gericht und Bürgern. Kein Paragrafendschungel, kaum Juristendeutsch:
Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus? Mit welchem Streit wohin? Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet? Wann kann man einem Strafgefangenen ein Paket schicken? Diese und andere Fragen werden im Bereich Häufig gestellte Fragen beantwortet. Hilfreich sind auch das Glossar Recht von A - Z und die zur Verfügung gestellten Formulare und Merkblätter. Zusätzlich steht ein Kostenrechner zur Verfügung, mit dem die Kosten eines Zivilprozesses über zwei Instanzen überschlägig ermittelt werden können. Das kann helfen, einen Rechtsstreit, der langwierig und teuer werden kann, zu vermeiden.
Der Bürgerservice im NRW-Justizportal ist wie folgt aufgebaut:
- Wege zur Justiz - Struktur der deutschen Gerichte und Aufgaben der einzelnen Gerichtsbarkeiten, Rechtsantragstelle, Rechtspfleger, Rechtsanwalt und Notar.
- Berufsbilder - Die Berufe in der NRW-Justiz stellen sich vor - von A wie Amtsanwalt bis V wie Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten des Landes.
- Gerichtsbarkeiten - von A wie Arbeitsgerichtsbarkeit bis V wie Verwaltungsgerichtsbarkeit. Hier werden sämtliche Verfahren bei der Justiz beschrieben und verständlich erläutert.
- Staatsanwaltschaft - Die Staatsanwaltschaften, das Ermittlungsverfahren und die Strafvollstreckung. Untersuchungshaft und die Stellung des Verletzten im Ermittlungsverfahren.
- Justizvollzug - Informationen zur Gefangenenarbeit, zur ehrenamtlichen Betreuung, zur Sicherungsverwahrung und zum Thema Ausländer im Strafvollzug.
Der Bereich Bürgerservice ist ein "Gemeinschaftswerk" vieler Justizangehöriger und wird vom Direktor der Fachhochschule für Rechtspflege NRW koordiniert. Die Inhalte werden im Wesentlichen von dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes des Landes NRW, der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf sowie den Präsidenten der Oberlandesgerichte Hamm und Köln, des Finanzgerichts Düsseldorf, des Landessozialgerichts und des Landesjustizvollzugsamtes des Landes NRW sowie vom Generalstaatsanwalt in Düsseldorf zur Verfügung gestellt und aktuell gehalten.
Ergänzt wird das Informationsangebot von www.justiz.nrw.de durch eine Rechtsprechungsdatenbank mit mehr als 23.000 Gerichtsentscheidungen.
Quelle: Presseerklärung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, 04.01.2005