Weitere Rechtsschritte vor dem Verfassungsgerichtshof sowie dem Verwaltungsgerichtshof sind jedoch noch möglich; im Vorfeld der Entscheidung hatten die unterlegenen Anbieter dies angekündigt. Neben der Arge Elak hatte sich noch ein Konsortium von EDS und Hewlett Packard beworben, sowie von Unisys und Telekom Austria, die gleichfalls mit Fabasoft arbeiten.
Hohe Haftungen
Der Einspruch vor der Bundesvergabebehörde wurde von den unterlegenen Anbietern damit begründet, dass der Bund damit den Auftrag an seine eigene IT-Tochter vergebe und damit das hohe Risiko selbst trage, was wettbewerbsverzerrrend sei. Der Auftrag soll mit hohen Haftungen und Pönalezahlungen belegt sein, was u.a. Bieter wie Siemens und T-Systems abschreckte.
Der Elektronische Akt gilt als eines der größten E-Government-Projekte Europas, dessen Vergabe sich jedoch im Laufe des vergangenen Jahres wiederholt verzögerte. Das Projekt soll mit 100 bis 120 Mio. Euro dotiert sein und den gesamten Arbeitsfluss der Bundesbehörden elektronisch abbilden statt wie bisher auf Papier, den "Referatsbögen" der josephinischen Kanzleiordnung.
Quelle: Der Standard