"Nach Abweisung der von den Mitbietern erhobenen Einsprüche durch Bundesvergabeamt, Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof wurde nunmehr der Vertrag mit der ARGE ELAK rechtswirksam abgeschlossen. Damit kann das Projekt "Elektronischer Akt" mit dem Ziel, in Österreich die modernste Verwaltung Europas zu schaffen, unverzüglich in Angriff genommen werden", so die ARGE ELAK in einer Aussendung.
Laut "Presse" hatten die beiden Mitbewerber Unisys und HP sich gegen die Vergabepraxis gestemmt. Die aus der Hoheitsverwaltung des Bundes herausgelöste BRZ hätte vor Gründung der Arge Elak selbst eine Ausschreibung machen müssen. Das angerufene Bundesvergabeamt habe dem Nachprüfungsantrag von Unisys zwar Recht gegeben. Dieser Spruch sei aber für die BBG nicht bindend. "Die Vergabe wurde nach dem Bestbieterprinzip erteilt, mit 38 Mio. Euro legte die Arge außerdem das günstigste Angebot", zitiert die "Presse" BBG-Chef Andreas Nemec. Die Angebote der Mitbewerber sollen laut Bericht um zwölf bzw. 20 Prozent teurer sein.
Der "Elektronische Akt" - kurz ELAK genannt - ist ein Kernstück der E-Government-Initiative Österreichs zur Qualifizierung und Beschleunigung der Service-Leistungen in der gesamten Bundesverwaltung und soll künftig in allen Ressorts eingesetzt werden. Damit werden die Arbeitsabläufe von über 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Hand maßgeblich und nachhaltig optimiert und beschleunigt.
Quelle: Der Standard