So kritisiert die Rundfunk und Telekom Beteiligungs-GmbH, dass laut Gesetzestext in einer Übergangsfrist bis 2010 auf die elektronische Signatur verzichtet und stattdessen eine "Verwaltungssignatur" verwendet werden könne. Dies bedeute einen wesentlich niedrigeren Sicherheitsstandard. Das Stammzahl-System sei zu kompliziert.
Im Verfassungsgerichtshof kritisiert man, dass kein Standardformat vorgeschrieben wird. Das könnte zu Informationsverlusten bei der Konvertierung führen. Der Verwaltungsgerichtshof befürchtet dadurch einen Mehraufwand.
Das Land Niederösterreich wiederum sorgt sich um die Frage der Kosten: diese werde im Entwurf weitgehend offen gelassen, wird bemängelt. Außerdem erscheine das Inkrafttreten mit 2004 zu rasch, bis dahin könnten die technischen und organisatorischen Voraussetzungen nicht geschaffen werden.
Quelle: Salzburger Nachrichten