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Sunday, 19.05.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Mit dem neuen E-Governmentgesetz sollen zusätzliche elektronische Amtswege ermöglicht werden.

Mit dem neuen Gesetz, das erst vom Parlament beschlossen werden muss, sollen rechtliche, technische und organisatorische Möglichkeiten des Datenflusses zwischen Bürger und Behörde geregelt werden. Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) sprach von der "juristischen Geburt der Bürgerkarte". Diese Karten können um rund 60 € (samt elektronischer Unterschrift) erworben werden. Mitglieder der Österreichischen Computergesellschaft bekommen sie gratis. Ab 2004 seien aber auch signaturfähige Bankomatkarten geplant, versicherte der Kanzler, der selbst die Probe aufs Exempel machte und seine Bürgerkarte einlesen ließ.

Gebührenbefreiung

Konkret kann die Karte für elektronische Steuererklärungen, Meldebestätigungen oder auch Strafregisterauszüge eingesetzt werden. Als dritte Möglichkeit sollen künftig auch Handys mit Bürgerkartenfunktionen eingesetzt werden können. Ziel der Regierung ist es, dass in zehn Jahren die Hälfte aller Behördenwege im Internet erledigt werden, als Zuckerl winkt eine Gebührenbefreiung für elektronische Amtswege.

Ja der Wirtschaft

Während die Wirtschaft den Beschluss begrüßte, warnte die SPÖ vor dem "gläsernen Bürger". Der Beschluss brüskiere zudem den Verfassungskonvent, der auch das Thema E-Government beraten wolle.

Quelle: Tirol Online, 28-10-2003

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