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Sunday, 19.05.2024
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E-Government-Gesetz: "Juristische Geburt der Bürgerkarte"

Im Rahmen der Absegnung des E-Government-Gesetzes durch den Ministerrat sprach Bundeskanzler Wolfgang Schüssel am Dienstag von der "juristischen Geburt der Bürgerkarte". Ab 2004 soll damit eine Reihe von Behördenwegen per Internet erledigt werden können. Konkret kann die Karte etwa für elektronische Steuererklärungen, für Meldebestätigungen oder für Strafregisterauszüge eingesetzt werden, erklärte Reinhard Posch, Leiter der Stabstelle Informations- und Kommunikationstechnologie des Bundes. Die Karten könnten bei privaten Anbietern erworben werden. Ab 2004 seien aber auch signaturfähige Bankomatkarten geplant. Als dritte Möglichkeit sollen auch Handys mit Bürgerkartenfunktionen eingesetzt werden können. Eingerichtet werde auch ein Standarddokumentenregister, das den Umgang mit der Behörde erleichtern soll, kündigte Schüssel an. Damit entfällt etwa das Beilegen von Dokumenten bei Amtswegen. Eingeführt wird auch die Amtssignatur, das heißt die sichere elektronische Behördenunterschrift. Geregelt werde ferner die elektronische Zustellung von Dokumenten für all jene, die dies wünschen. Die Zustellkosten liegen nach wie vor beim Amt, so der Kanzler.

Den BürgerInnen müssten allerdings auch die konventionellen Wege weiterhin offen bleiben, erklärte Schüssel. Die Vernetzung in Österreich sei jedenfalls gut. 36 Prozent der Haushalte hätten bereits einen Internet-Zugang, 73 Prozent würden ein Handy besitzen. Die Regierung brüskiere damit den Österreich-Konvent, der im Rahmen der Verwaltungsreform auch das Thema E-Government behandeln habe wollen, erklärte SP-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier, auch stv. Vorsitzender des Datenschutzrates. Seine Forderung: Der Entwurf müsse im zuständigen Verfassungsausschuss unter Beiziehung von Experten diskutiert werden.

Quelle: Wiener Zeitung, 29.10.2003

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