Today 25859

Yesterday 36569

All 65032077

Monday, 6.04.2026
Transforming Government since 2001
Um die elektronische Signatur voranzubringen, hat die im Bundeskanzleramt eingerichtete IKT-Stabsstelle Module für E-Government Anwendungen erstellen lassen.

Mit dem E-Government Gesetz, welches seit dem 1. März 2004 in Kraft ist, soll die elektronische Signatur bei E-Government Anwendungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Unterschiedliche Anwendungen wie etwa Kommunalsteuererklärung in Linz bedürfen einer elektronischen Signatur. Diese ist im Konzepts der Bürgerkarte das elektronische Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift und ermöglicht damit eine eindeutige Identifikation. Derzeit kann die elektronische Signatur bei Anbietern wie a-trust oder it-solutions erworben werden.

Um die elektronische Signatur voranzubringen, hat nun die mit den Aufgaben rund um die elektronische Signatur im Bundeskanzleramt eingerichtete IKT-Stabsstelle "Module für die Online Applikationen (MOA)" erstellen lassen. Diese Software Module sollen die Erstellung und Prüfung von elektronischen Signaturen unterstützen und sind technisch auf das Konzept der österreichischen Bürgerkarte abgestimmt. Für die öffentliche Verwaltung, die diese elektronische Signatur nun in ihre Anwendungen einbinden soll, stehen diese neu entwickelten Module frei zur Verfügung.

Es soll aber auch den Wirtschaftsunternehmen möglich sein, diese durch Bundesmittel finanzierte Software zu nutzen. Werden keine Modifikationen übernommen, fallen für diese, im Eigentum des Bundes stehende Software keine Kosten an.

Quelle: telekom-presse, 13.07.2004

Go to top