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Friday, 17.05.2024
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Im Katastrophenfall werden auch sensible Daten wie Religion, politische Orientierung etc. nicht nur an die Angehörigen weitergegeben

Mit einem Änderungsentwurf des Datenschutzgesetzes hat der Verfassungsausschuss auf datenrechtliche Probleme rund um die Tsunami-Katastrophe reagiert. Auch sensible personenbezogene Daten dürfen nun weitergegeben werden, wenn diese zur Auffindung und Identifizierung von Abgängigen und zur Information von Angehörigen notwendig ist. Zustimmung kam von der Koalition und der SPÖ.

Skeptisch äußerten sich die Grünen. Dort kann man sich nicht vorstellen, dass in Katastrophenfällen Angaben über politische oder sexuelle Orientierung oder die religiöse Zugehörigkeit von Betroffenen benötigt werden. Zudem sei nirgendwo definiert, was eine Katastrophe ist.

Derzeit ist eine Datenverwendung grundsätzlich nur dann zulässig, wenn der oder die Betroffene dieser zustimmt oder die Wahrung lebenswichtiger Interessen eine solche erfordert.

Datenschutz im Katastrophenfall

Was alles geht und übermittelt wird

Künftig dürfen Behörden und Hilfsorganisationen - unter gewissen Auflagen - an einem Informationsverbundsystem teilnehmen.

Auch können Daten in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden, wenn "die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen ... gewahrt werden."

Die Datenschutzkommission kann zum Schutz der Betroffenenrechte Datenübermittlungen oder -überlassungen untersagen, heißt es.

Auskünfte sollen laut Gesetzentwurf an Eltern, Kinder sowie Ehepartner und Lebensgefährten weitergegen werden.

Aber auch sonstige Verwandte können die Daten abrufen, wenn sie "eine gewisse Intensität der Bindung glaubhaft machen". Die Identität der anfragenden Personen wird nur im Zweifelsfall überprüft.

Der Gesetzentwurf

Quelle: futureZone, 18.02.2005

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