Dass die Schweiz in Sachen "E-Government" fast ein Entwicklungsland ist, ist kein Geheimnis, sondern ein viel beklagter Umstand. Nun ergreift der Bund im Auftrag der Kantone die Initiative. Er will die Voraussetzungen schaffen, um den Rückstand der Schweiz bei der elektronischen Abwicklung von Prozessen zwischen Behörden, EinwohnerInnen und Firmen aufzuholen.
Klare Prioritätenlisten
Weiter veröffentlichte das ISB einen Katalog der priorisierten Vorhaben. Dazu gehören die elektronische Meldung von Adressänderungen, Beantragung von Baubewilligungen, Anmeldungen und Mutationen von Unternehmensdaten, Lohndatenübermittlung, Mutationen bei den AHV- und Ausgleichskassen, Zollformalitäten, öffentliche Ausschreibungen, Registerauszüge (HR, Grundbuch, ...), Zugang zu Geodaten und die elektronische Abstimmung.
Ein Blick in die Prioritätenliste lohnt sich durchaus, sind doch bei jeder Priorität die involvierten Stellen aufgeführt, was einen guten Einblick in die Komplexität der Vorhaben gibt.
Weiter gibt es auch priorisierte Projekte, bei denen jeweils nur eine Behörde betroffen ist. Dazu gehören Steuererklärungen, MWSt-Abrechnung (wir als Kleinfirma sagen: "Ja bitte!"), der Zugang zu Rechtsdaten und ähnliches.
Bis 17. November können die Kantonsregierungen sowie weitere interessierte Kreise zu den Dokumenten Stellung beziehen. Die Zustimmung könne die Voraussetzung schaffen, in der föderalistischen Schweiz im E-Government voran zu kommen, heisst es in der Medienmitteilung des ISB.
Autor(en)/Author(s):(Christoph Hugenschmidt)
Quelle/Source: Inside-it, 18.09.2006