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Thursday, 1.05.2025
Transforming Government since 2001
Eine Strategie, ein Steuerungsgremium, ein Ziele-Katalog für Bund, Kantone und Gemeinden

Dass die Schweiz in Sachen "E-Government" fast ein Entwicklungsland ist, ist kein Geheimnis, sondern ein viel beklagter Umstand. Nun ergreift der Bund im Auftrag der Kantone die Initiative. Er will die Voraussetzungen schaffen, um den Rückstand der Schweiz bei der elektronischen Abwicklung von Prozessen zwischen Behörden, EinwohnerInnen und Firmen aufzuholen.

Heute veröffentlichte das Informatikstrategieorgan des Bundes (ISB) eine Reihe von wichtigen Papieren zur "Anhörung". Dazu gehört die E-Government-Strategie der Schweiz, in der die wichtigsten Grundsätze festgelegt sind. In einer verbindlichen öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit von Bund und Kantonen sollen klare Prinzipien festgelegt werden. So will man einmal erstellte Leistungen (z.B. Software für bestimmte Prozesse) mehrfach nutzen, verpflichtet sich die Standards von eCH einzuhalten und vor allem soll ein Steuerungsgremium eingerichtet werden. Dieses wird unter anderem einen Katalog der priorisierten Aufgaben festlegen und bei Meinungsverschiedenenheiten vermitteln. In diesem Gremium werden je drei Vertreter des Bundes und der Kantone sitzen, sowie je einer der Gemeinden und der Städte. Der Bund wird in diesem Gremium also verhältnismässig stark vertreten sein.

Klare Prioritätenlisten

Weiter veröffentlichte das ISB einen Katalog der priorisierten Vorhaben. Dazu gehören die elektronische Meldung von Adressänderungen, Beantragung von Baubewilligungen, Anmeldungen und Mutationen von Unternehmensdaten, Lohndatenübermittlung, Mutationen bei den AHV- und Ausgleichskassen, Zollformalitäten, öffentliche Ausschreibungen, Registerauszüge (HR, Grundbuch, ...), Zugang zu Geodaten und die elektronische Abstimmung.

Ein Blick in die Prioritätenliste lohnt sich durchaus, sind doch bei jeder Priorität die involvierten Stellen aufgeführt, was einen guten Einblick in die Komplexität der Vorhaben gibt.

Weiter gibt es auch priorisierte Projekte, bei denen jeweils nur eine Behörde betroffen ist. Dazu gehören Steuererklärungen, MWSt-Abrechnung (wir als Kleinfirma sagen: "Ja bitte!"), der Zugang zu Rechtsdaten und ähnliches.

Bis 17. November können die Kantonsregierungen sowie weitere interessierte Kreise zu den Dokumenten Stellung beziehen. Die Zustimmung könne die Voraussetzung schaffen, in der föderalistischen Schweiz im E-Government voran zu kommen, heisst es in der Medienmitteilung des ISB.

Autor(en)/Author(s):(Christoph Hugenschmidt)

Quelle/Source: Inside-it, 18.09.2006

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