Der Beschluss des EU-Rates über die Verwendung des Gesichtsbildes und des Fingerabdruckes als biometrische Merkmale sei vom Rat der EU-Innen- und Justizminister einstimmig gefasst worden, so die Regierung. Die EU-Entscheidung gegen die Iris als biometrisches Merkmal sei vorrangig aufgrund der ungelösten Patentfrage zur Technik des derzeitig verwendeten Iris-Erkennungssystems erfolgt. "Handgeometrie" sei als biometrisches Merkmal in den ICAO-Empfehlungen nicht vorgesehen.
Die EU-Verordnung über Normen zu Sicherheitsmerkmalen und Biometrie in Pässen der EU-Bürger sei vom Rat am 13. Dezember beschlossen worden und soll demnächst in Kraft treten. Die Kosten für Passbuch und Speicherchip beim EU-Pass seien abhängig von der benötigten Anzahl solcher Chips im europäischen Umfeld. Eine gemeinsame, zielgerichtete und beschleunigte Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten entsprechend der EU-Ratserklärung zum Kampf gegen den Terrorismus könnte die Kosten reduzieren, heißt es. Die der finanziellen Aufwendungen könnten daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Die Ausstellungskosten sollen aber wie bisher voll auf die Passgebühr umgelegt werden, wobei sich die Gebührenhöhe im international üblichen Rahmen bewegen werde, schreibt die Regierung.
Autor: (as)
Quelle: de.internet.com, 10.01.2005