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Monday, 29.04.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Der Biometrie wird in Diskussionen über die Gesellschaft der Zukunft eine immer höhere Bedeutung beigemessen. Dieses Dossier befasst sich mit dem möglichen Einsatz biometrischer Identifizierungsverfahren bei Wahlen in europäischen Ländern.

Background:

In naher Zukunft werden EU-weit Reisepässe und Visa ausgestellt werden (siehe LinksDossier zum Thema Biometrie), die biometrische Angaben (beispielsweise Fingerabdrücke) enthalten werden. Frankreich will künftig Biometrie-Personalausweise ausstellen. Und auch die britische Regierung setzt sich für die Einführung von Ausweisen für ihre Bürger ein, die biometrische Identifikatoren enthalten. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl anderer Bereiche, in denen die Nutzung biometrischer Identifizierungsverfahren aus Sicherheitsgründen erwägt wird. Zu ihnen gehören Gebäudeeingänge, finanziellen Abwicklungen und Zugänge zu Computersystemen.

Auch bei Wahlen könnten biometrische Identifizierungsverfahren in Zukunft zum Einsatz kommen. In Europa und international hat es bereits eine Reihe von Pilotprojekten zur Möglichkeit der elektronischen Stimmenabgabe gegeben. Die meisten von ihnen machen allerdings keinen Nutzen von Biometrie. Verschiedene Biometrie-Befürworter jedoch sind der Ansicht, dass allein biometrische Identifizierungsverfahren eine ausreichende Sicherheit gewährleisten könnten.

Issues:

  • Sicherheit

    Die Sicherheitsvorkehrungen, die bei der elektronischen Stimmenabgabe getroffen werden müsse, betreffen folgende Bereiche:

    • Die Feststellung der Identität der Wähler
    • Die Sicherstellung der Anonymität der Wähler
    • Die Vermeidung mehrfacher Stimmenabgaben

  • Elektronische Wahlverfahren (‚E-voting’)

    Überall in Europa werden elektronische Wahlverfahren derzeit geprüft. Zahlreiche private Unternehmen haben bereits verschiedene aussichtsreiche und weniger aussichtsreiche Systeme entwickelt, die die elektronische Stimmenabgabe möglich machen sollen. Einige dieser Systeme sind darauf angelegt, dass Wähler ihre Stimmen in speziell hierfür eingerichteten Abstimmungskabinen abgeben, in denen sie elektronische Karten verwenden, die personenbezogene Angaben enthalten. Andere Systeme sehen vor, dass Wähler ihre Stimme mithilfe eines geheimen Zugangscodes (den sie per Email erhalten) direkt über den Privatcomputer abgeben.

  • ‚E-Poll’

    Im Rahmen des eTEN-Programms hat die EU ein Projekt gefördert, das im Zeitraum 2000 bis 2002 unter der Bezeichnung ‚E-Poll’ (elektronische Wahlverfahren, die aus der Ferne operieren) lief. Das Ziel des Projekts bestand darin, Bürgern (einschließlich blinden und behinderten Menschen) die elektronische Stimmenabgabe zu ermöglichen. Das hierfür entwickelte System war für mehrere verschiedene Sprachen eingerichtet worden, so dass es im Prinzip überall in Europa einsatzfähig sein würde. Vorgesehen war die Einrichtung einer einzigen technischen Wahlplattform, welche ihren Nutzern verschiedene Abstimmungsverfahren anbieten würde, darunter auch die Stimmenabgabe über den eigenen Computer oder das eigene Mobiltelefon mithilfe biometrischer Identifizierungsverfahren (Fingerabdruck oder Irismuster).

  • Pilotprojekte

    Im September 2004 lief in Italien unter der Leitung von Ladispoli ein Pilotprojekt zur elektronischen Stimmenabgabe mit biometrischen Merkmalen. Abstimmungskabinen mit Multimedia-Ausrüstung wurden an strategischen Orten in Städtezentren aufgestellt. Für diejenigen, die ihr Haus nicht verlassen konnten, gab es mobile Abstimmungskabinen. Bei der Registrierung der Wahlberechtigten wurden ihnen auch Fingerabdrücke abgenommen. Vor der Stimmenabgabe wurde anhand eines Lesegeräts, in den der Wähler einen Finger einführen musste, festgestellt, ob die biometrischen Merkmale des Wählers mit den Informationen auf der Wahlberechtigtenkarte übereinstimmten. Die Stimmenabgabe erfolgte elektronisch und die Daten wurden einem zentralen Computer übermittelt.

    Ähnliche Projekte hat es auch in Frankreich, Polen und in der Schweiz gegeben. Elektronische Wahlverfahren werden in Frankreich beim Referendum zur EU-Verfassung in einigen Gegenden eingesetzt werden.

  • Ethik

    Die Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1995 soll den Schutz persönlicher Daten von Einzelpersonen gewährleisten. Technologische Entwicklungen haben die bestehenden Rechtsvorschriften jedoch überholt. Aus diesem Grund wird unter dem 6. EU-Rahmenprogramm für Forschung ein Projekt gefördert, welches die ethischen Aspekte der Nutzung biometrischer Technologien prüfen soll. Das Projekt, BITE (‚biometric identification technology ethics’), soll eine sozialpolitische, rechtliche und ethische Debatte über die Verwendung von Biometrie anstoßen.

Positions:

Leiter von Forschungsaktivitäten im Bereich der Biometrie betrachten biometrische Merkmale als die zuverlässigste Methode der Personenidentifizierung. Biometrie würde Sicherheit und Datenschutz gewährleisten und Computerdienste für Personen ermöglichen, die aufgrund einer Behinderung oder aus anderen Gründen ihr Haus nicht verlassen können.

In einem Newsletter des IDABC-Programms der Kommission (interoperable Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste) wird die Zuverlässigkeit der biometrischen Identifizierung damit begründet, dass sie nicht auf Dokumente oder ein Passwort beruhe, die jemand besitzt, sondern direkt auf unverwechselbare individuelle Merkmale des menschlichen Körpers basiere.

Die BioSecurity-Initiativeder EU (Biosec) - einem Forschungsprojekt, welches 2003 eingerichtet wurde – betrachtet die Biometrie als eine der wichtigsten Technologien für die Gewährleistung des Schutzes persönlicher Daten.

Eurosmart, ein Verband der die europäische ‚Smart Card’-Industrie vertritt, betrachtet Smart Cards (Karten, die biometrische Angaben enthalten) als die „beste und kosteneffizienteste Technologie für die künftige Sicherheit von Identifizierungsverfahren“.

IDEA,das Internationale Institut für Demokratie und Wahlunterstützung, steht den neuen Wahltechnologien skeptisch gegenüber. Die Industrie werbe für den Einsatz dieser Technologien lediglich für die Dauer einer Wahl. Es sei daher unwahrscheinlich, dass ihre Anwendung nachhaltig sei.

Einige US-Experten sind zu der Auffassung gelangt, dass bestehende Internet-Technologien nicht gewährleisten könnten, dass lediglich eine Stimme pro Person abgegeben werden und die Identität des Wählers geschützt sein würde. Professor David Wagnervon derUniversity of Californiahat hierzu erklärt: „ein Wahlverfahren auf das Internet zu basieren, birgt zwangsläufig Betrugs- und Datenschutzrisiken“.

Datenschutzbedenken in Verbindung mit der Nutzung biometrischer Identifkatoren sind auch in anderen Bereichen geäußert worden. Die Europaabgeordnete Sarah Ludford beispielsweise warnt in ihrem Bericht über die die Aufnahme biometrischer Identifikatoren in Aufenthaltstiteln vor der Gefahr einer „Überwachungsgesellschaft“.

Statewatch und die American Civil Liberties Unionhaben ebenfalls große Bedenken hinsichtlich der Menge der eingesammelten elektronischen Daten der Bürger geäußert. Im April 2005 taten sie sich daher mit anderen Bürgerrechtsorganisationen zu einer Internationalen Kampagne gegen die Massenüberwachung zusammen.

Links:

Official Documents

International Organisations

Governments

Industry

NGOs and Think-Tanks

Quelle: EURActiv, 18.05.2005

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