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Saturday, 27.07.2024
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Will Sicherheitskonzept zum Schutz der im Funkchip gespeicherten Daten

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat heute die Regierung vor einer überstürzten Einführung der biometrischen Reisepässe gewarnt. "Die Vorgaben der EU-Verordnung zur Einführung biometrischer Pässe müssen erst Mitte 2006 umgesetzt werden. Ich appelliere an das Bundesinnenministerium, die zur Verfügung stehende Zeit zu nutzen, um ein möglichst hohes Maß an Datenschutz und Sicherheit bei den biometrie-gestützten Pässen zu erreichen", sagte er. Von besonderer Bedeutung sei hierbei ein technisches Sicherheitskonzept zum Schutz der in einem Funkchip gespeicherten Daten. Schaar: "Ein solches Sicherheitskonzept ist mir bisher nicht zugänglich gemacht worden. Ich biete meine Mitarbeit an der Entwicklung dieses Konzepts an." Der Bundesinnenminister hatte heute das Konzept für die Einführung biometrischer Reisepässe vorgestellt. "Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist der Auffassung, dass mit der Ausgabe von elektronisch lesbaren biometrischen Ausweisdokumenten erst begonnen werden kann, wenn die technische Reife, der Datenschutz und die technische und organisatorische Sicherheit der vorgesehenen Verfahren gewährleistet sind", heißt es in der heute verabschiedeten Entschließung. Diese Voraussetzungen seien bisher jedoch noch nicht in ausreichendem Maße gegeben. Daher sind in einem umfassenden Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept zunächst technische und organisatorische Maßnahmen zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung festzulegen. Darüber hinaus seien im Passgesetz Regelungen zur strikten Zweckbindung der Daten erforderlich.

Besonders problematisch sei es, dass die zugrunde liegende Entscheidung, durch den Europäischen Rat der Regierungsvertreter, entgegen der entsprechenden Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der nationalen Gesetzgeber der EU-Mitgliedstaaten getroffen wurde.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder stellt ferner fest, dass die Einführung biometrischer Merkmale nicht automatisch zur Verbesserung der Sicherheit führe. Noch immer wiesen manche biometrische Identifikationsverfahren hohe Falscherkennungsraten auf und seien oft mit einfachsten Mitteln zu überwinden.

Weiter müsse sichergestellt sein, dass keine zentralen oder vernetzten Biometriedatenbanken geschaffen werden. Die biometrischen Identifizierungsdaten dürfen ausschließlich auf dem jeweiligen Ausweisdokument gespeichert werden. Durch international festzulegende Standards sowie Vorschriften und Vereinbarungen sei anzustreben, dass die bei Grenzkontrollen erhobenen Ausweisdaten weltweit nur gemäß eines noch festzulegenden einheitlichen hohen Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards verarbeitet werden.

Autor: (as)

Quelle: de.internet.com, 01.06.2005

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