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Wednesday, 15.05.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Wettbewerb zur Auswahl von Projekten zur Implementierung „elektronischer Signaturen“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit lädt ein, im Rahmen eines Wettbewerbs der Pilotaktion „elektronische Signatur“ Projekte, die elektronische Signaturen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (b2b) oder Unternehmen und Konsumenten (b2c) einer ökonomisch sinnvollen Verwendung zuführen, einzureichen. Diese Projekte können sowohl

  • technischer (Soft oder Hardware)
  • organisatorischer (Einbindung bereits bestehender Komponenten zu einem neuartigen Workflow)
  • als auch vertrieblicher (Kundeninformation usw.) Natur sein.
Teilnahmebedingungen:
  • Eingereichte Projekte müssen anwendungsorientiert sein,
  • der Projekthorizont sollte 6 Monate nicht überschreiten (kann mit der Erstellung eines Prototypen erreicht werden),
  • Projektergebnisse müssen inklusive aller öffentlichkeitsrelevanten Dokumente (z. B. Projektbeschreibungen usw.) und Schnittstellenbeschreibungen digital zugänglich gemacht werden. Die Veröffentlichungsrechte liegen beim BMWA.
Das Aktionsvolumen beträgt 150.000 Euro. Die Förderhöhe pro Projekt beträgt zwischen 10.000 und 75.000 Euro. Für die Einreichung von Projekten gilt:
  1. Beginn der Ausschreibung: Tag der Veröffentlichung in der Wiener Zeitung
  2. Förderungsabwicklungsstelle ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Abteilung 1/16.
  3. Es ist ein Förderungsansuchen in deutscher Sprache in schriftlicher Form bei der Förderungsabwicklungsstelle (BMWA, Abteilung 1/16) einzureichen. Es ist dabei ein vorgegebenes Formular für Förderungsansuchen zu verwenden. Die Wettbewerbsunterlagen sind zu beachten.
  4. Ende der Einreichfrist ist der 27. Juni 2003, 12 Uhr, einlangend bei der Förderungsabwicklungsstelle. Ein Nachreichen von Unterlagen ist nicht möglich.
  5. Die Förderungsansuchen werden von einer vom BMWA eingerichteten Jury beurteilt und in der Folge dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit einschließlich einer Förderempfehlung zur Entscheidung vorgelegt. Im Sinne dieser Aktion ansuchensberechtigt sind in erster Linie folgende Typen von Institutionen mit Sitz in Österreich: Arbeitsgemeinschaften aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen, Einrichtungen des Technologietransfers.

    Im Einzelfall kann ein/e einzelne/s Unternehmen/Institution oder eine „übergeordnete Institution“ (z. B. im Falle von Unternehmensclustern, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen) als Projekteinreicher fungieren. Die eigene Rechtspersönlichkeit der einreichenden Institution ist Voraussetzung.

    Die Wettbewerbsunterlagen (Wettbewerbsbeschreibung, Förderansuchen und Projektformblatt) sind über diese Stelle erhältlich: Ansprechpartner ist Herr Mag. Robert Kromer, Tel: 0 22 43/267 26, Mobil: 0 66 4/16 00/270, Adresse: Doppelngraben 1, 3400 Klosterneuburg, Mail: robert@ kromer.at.

    Quelle: EC Austria

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