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Thursday, 1.05.2025
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Datenschützer Hanspeter Thür warnt vor neuem Datenhunger nach 11. September.

Die Idee für eine lebenslang geltende, persönliche Identifikationsnummer (PIN) für alle Einwohner und Einwohnerinnen der Schweiz, wie sie der Bundesrat offenbar plant, stösst beim eidgenössischen Datenschutzbeauftragten auf Skepsis. Zwar bezog Thür nicht abschliessend Stellung, doch er skizzierte anlässlich seiner Jahrespressekonferenz vom Montag, weshalb er Vorbehalte hat: Eine einheitliche, für verschiedene Bereiche geltende Nummer - Thür nannte die Bereiche Sozialversicherung, Statistik, E-Government und elektronische Identitätskarte - erleichtert die Verknüpfung von Informationen über eine Person. Nach den Grundsätzen des Datenschutzes ist das problematisch, weil persönliche Daten nur für den Zweck verwendet werden dürfen, für den sie erhoben wurden. Eine universelle Nummer dagegen, wie sie im Auftrag des Bundesrates geprüft werde, stelle eine Gefahr für das Grundrecht auf Privatsphäre dar, sagte Thür, weil aus technischer Sicht mit einer Nummer auf Daten unterschiedlichster Art zurückgegriffen werden könne. "Und was technisch möglich ist, wird tendenziell auch benützt", warnte Thür. Bevor ein solches Projekt ausgearbeitet werde, müsse deshalb abgeklärt werden, ob eine einheitliche Bundes-PIN überhaupt im öffentlichen Interesse sei, etwa für eine effiziente Verwaltung, und ob es Alternativen dazu gäbe. Dies sei bisher zu wenig geschehen, meinte Thür und verwies auf Frankreich, wo die Diskussion zu diesem Thema schon weiter fortgeschritten sei: Das Land habe aus Datenschutzgründen auf eine einheitliche Nummer verzichtet und sehe stattdessen verschiedene Nummern für verschiedene Bereiche vor. Bei sektoriellen Codes dieser Art habe er weniger Bedenken, sagte der Datenschützer.

"Absolute Sicherheit gibt es nicht"

Ganz allgemein warnte Thür vor einer neuen Sammelwut durch staatliche Institutionen, nachdem in den letzten Jahren vor allem private Datensammlungen im Mittelpunkt des Interesses gestanden hatten und der Staat eher als Datenschützer aufgetreten war. Dies scheine sich nach dem 11. September unter dem Stichwort Sicherheit zu ändern, stellte Thür fest: Die Entwicklung seither zeige, wie die Freiheit auch durch den Staat bedroht werden könne. Eine absolute Sicherheit gebe es aber nicht, und wer sie verlange, «nimmt einen totalitären Staat in Kauf». Ausdrücklich betonte Thür, dass es in der Schweiz im Unterschied zu vielen anderen Ländern bisher nicht zu unüberlegten Schnellschüssen gekommen sei, doch nehme der Druck im Bereich der inneren Sicherheit auf internationaler Ebene, insbesondere durch die USA, zu.

Tricks mit Gummibärchen

Ins Visier des Datenschützers ist insbesondere die biometrische Identifizierung geraten, welche die Personenerkennung anhand von bestimmten Körperteilen - Finger, Augen - ermöglichen soll und welche nach den Terroranschlägen vor allem in den USA Auftrieb erhalten hat. Die Methode gilt allgemein als sicher - ein oft trügerischer Eindruck, wie Thür feststellte: In Tests wiesen solche Systeme Fehlerquoten von teilweise bis über 50 Prozent auf. Ausserdem seien Pannen und Missbräuche für die Betroffenen weit folgenreicher, weil biometrische Erkennungsmerkmale wie etwa Fingerabdrücke anders als Codewörter nicht beliebig ausgewechselt werden könnten. Wie anfällig biometrische Kontrollinstrumente sind, schilderte der Datenschützer anhand eines simplen Beispieles: So lasse sich etwa das Fingerabdrucksystem einfach überlisten - mit Hilfe ganz normaler Gummibärchen.

Quelle: NZZ Online
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