Die Polizei kann mit Hilfe der heimlich verschickten Nachrichten den Aufenthaltsort von Verdächtigen angeblich bis zu 50 Meter genau bestimmen. Durch die verdeckten SMS-Nachrichten, die durch ein Programm des Bundsgrenzschutzes ermöglicht würden, gebe es aktuelle Verbindungsdaten, die von der Polizei bei Mobilfunkanbietern abgefragt würden, heißt es in Medienberichten.
Körting räumte laut Berliner Morgenpost ein, dass die Polizei ein weiteres Handy-Überwachungsprogram verwendet, den so genannten IMSI-Catcher. Dieser sei in fünf Fällen eingesetzt worden. Auch damit kann der Standort eines Handys festgestellt werden, wenn es eingeschaltet ist. Die Polizei und die Innenverwaltung wollten laut dem Bericht keine weiteren Details über die SMS-Überwachung preisgeben. Die Überwachung eines Verdächtigen per Telekommunikation sei im Paragraphen 100 der Strafprozessordnung geregelt, wird ein Polizeisprecher zitiert. Ursprünglich durften nur Straftaten wie Mord und Hochverrat mit der neuen Technik verfolgt werden. Mit der neuen Rechtsprechung nach dem Terrorangriff vom 11. September 2001 reiche eine Straftat von "erheblicher Bedeutung" aus
Autor: (anw/c't)
Quelle: Heise online, 17.06.2003