Ausnahmeregelung durchgesetzt
So ist es zum Beispiel möglich, Beginn und Ende der Parkzeit über das eigene Handy anzumelden oder so genannte elektronische Taschenparkuhren einzusetzen. Auf Initiative von Stolpe macht das eine Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung möglich, teilte das zuständige Verkehrsministerium mit. "Der Einsatz dieser innovativen technischen Lösungen spart nicht nur dem Verkehrsteilnehmer den lästigen Weg zum Parkscheinautomaten oder die Suche nach Kleingeld für die Parkuhr, sie bietet darüber hinaus auch noch den Vorteil, dass die Parkzeit minutengenau abgerechnet werden kann", so der Bundesverkehrsminister zu den neuen Möglichkeiten des Parkservices.
Geringere Kosten für Städte
Gerade für die Kommunen bietet der Einsatz moderner Techniken erhebliche Vorteile. Einmal sinken die Wartungskosten für Parkuhren und Parkscheinautomaten, zum anderen wird eine gleichmäßigere Ausnutzung der Parkflächen begünstigt.
Nach einem Testlauf in Berlin soll das System im Laufe des Jahres in zahlreichen weiteren Städten zum Einsatz kommen.
Autor: Hayo Lücke
Quelle: Onlinekosten, 29.03.2005