Today 104

Yesterday 719

All 39423900

Saturday, 4.05.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Datenschutz ist Menschenrecht und er soll auch als solches kodifiziert werden, am besten von den Vereinten Nationen. Mit dieser Montreux-Erklärung endete heute die 27. Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten am Genfer See. Der aktuelle geopolitische Kontext und der Kampf gegen den Terrorismus, das Internet, die Biometrie, die Entwicklung invasiver Technologien oder die Entstehung von Bio-Banken machten deutlich, so die Abschlusspresseerklärung, dass das Recht auf Privatsphäre ein unantastbares Element einer modernen, demokratischen Gesellschaft sei. Die auf Initiative des Schweizer Datenschutzbeauftragten verabschiedete Montreux-Erklärung richtet ihre Forderung, deutlich mehr für den Datenschutz zu tun, nicht nur an die UN, sondern auch an den Europarat, die beim Weltgipfel der Informationsgesellschaft versammelten Regierungen sowie supranationale Organisationen. Die IT-Branche wird aufgefordert, datenschutzfreundliche Produkte und Services anzubieten.

Neben der Montreux-Deklaration haben die Datenschützer heute noch zwei weitere Erklärungen verabschiedet, die alle drei online veröffentlicht sind. Auf Initiative des deutschen Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, wurde eine Erklärung angenommen, die wirksame Garantien fordert, um Risiken der Biometrie zu vermindern. Angesichts der im November startenden Ausgabe biometrischer Reisedokumente fordert die Konferenz die strikte Trennung zwischen biometrischen Daten, die zu öffentlichen Zwecken gesammelt und gespeichert werden und solchen, die mit Einwilligung der Betroffenen zu Vertragszwecken gespeichert werden. Außerdem sollen biometrische Daten in Pässen klar auf die Identifizierung beim Grenzübertritt beschränkt sein und schließlich sollen zentrale -- etwa nationale -- Datenbanken mit den biometrischen Daten aller Bürger strikt verboten werden.

Eine zweite Resolution, initiiert vom italienischen Datenschutzbeauftragten soll Bürger davor schützen, in ihrem Wahlverhalten beobachtet und/oder Gegenstand politischer Profile zu werden. Mehr und mehr politische Organisationen sammeln, so die Resolution, eine große Menge von Personendaten und verwendeten diese "in aggressiver Art und Weise". Politische Werbung sei eben auch Werbung, auch wenn sie sich ein wenig vom klassischen Marketing unterscheidet. Politische Werber werden in der Resolution schlicht an klassische Schutzprinzipien erinnert: Datensparsamkeit, Sicherstellung der Richtigkeit, Verhältnismäßigkeit der Sammlung und Zweckbindung. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Verarbeitung der Daten auf Einwilligung der jeweiligen Personen beruht und diese auch Anspruch auf Einsicht haben. Verletzungen dieser Prinzipien sollten nach Ansicht der Datenschützer sanktioniert werden.

Autor: (Monika Ermert) (anm/c't)

Quelle: Heise online, 16.09.2005

Go to top