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Monday, 6.04.2026
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Neue Zahlungssysteme für das E-Business haben eines gemeinsam: Ihnen fehlt bislang die kritische Masse an Kunden und Händlern. Der Durchbruch dürfte aber durch das "Signatur-Bündnis" zwischen Wirtschaft und Staat gelingen, das darauf zielt, mittels einer universell einsetzbaren elektronischen Signatur eine einheitliche, sichere Infrastruktur für E-Commerce und E-Government aufzubauen. Ein kräftiger Impuls wird dabei von der "JobCard-Initiative" der Bundesregierung ausgehen, mehr als 30 Millionen Arbeitnehmer mit einer Signaturkarte auszustatten. Gleichzeitig forciert auch die Kreditwirtschaft die Ausgabe von Signaturkarten. Die Zeit, in der das World Wide Web nur zur Informationsbeschaffung diente, ist lange vorbei. Das Internet ist längst ein großer Marktplatz geworden. Zunehmend werden auch digitale Güter über das Netz gehandelt: Software, Musik, Fachartikel. Aber selbst, wenn dingliche Waren wie Bücher online angeboten werden, ist es für Käufer wie Verkäufer gleichermaßen unattraktiv, den Postboten als Inkassostelle zu nutzen. Zu hoch sind die Kosten für den Verkäufer, zu groß die Unannehmlichkeiten des Käufers, der oftmals nicht zu Hause ist, wenn der Postbote klingelt. Natürlich steht es dem Händler frei, der Ware einfach eine Rechnung beizufügen. Jedoch trägt er dann das Risiko, dass die Zahlung verspätet oder gar nicht erfolgt.

Zahlung im Internet: Bisher immer noch ein Risiko

Die Vorteile der im stationären Handel üblichen Kartenzahlung stehen dem Internet-Händler jedoch nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Zwar kann der Händler Kontodaten oder Kreditkartennummer entgegennehmen und damit eine Zahlung anstoßen. Es fehlt jedoch die Autorisierung der Transaktion durch den Kunden, die üblicherweise durch Leistung der Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg erfolgt. In der Konsequenz bedeutet dies, dass der Kunde gegenüber seiner Bank oder Kreditkartengesellschaft der Buchung widersprechen kann. Die Chancen des Händlers, die Forderung anschließend gerichtlich geltend zu machen, hängen von den im Einzelnen gegebenen Umständen ab; das Fehlen des klassischen Urkundenbeweises durch Vorlage des Zahlungsbelegs erhöht jedoch das Risiko des Klägers.

Auf Grund dieser Situation wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Zahlungssysteme entwickelt. Sie alle hatten aber mit dem Problem zu kämpfen, zunächst eine kritische Masse an Kunden und Händlern erreichen zu müssen, bevor das System den Durchbruch erzielen kann. Noch heute haben neue Internet-Zahlungssysteme in der Summe nur einen äußerst geringen Anteil selbst bei den E-Commerce-Transaktionen - was nicht ausschließt, dass das eine oder andere System in Nischen erfolgreich ist. Nach wie vor behelfen sich die meisten Internet-Händler nolens volens mit der Eingabe der Kartendaten und versuchen, das Risiko der fehlenden Zahlungsgarantie durch geeignete Maßnahmen (z.B. Scoring) zu begrenzen.

Elektronische Signaturen auf dem Vormarsch

Vertragsabschlüsse und Anträge bei Behörden sowie viele andere Vorgänge verlangen zwingend eine nachprüfbare Willenserklärung des Vertragspartners oder Antragstellers. Diese wird heute in der Regel durch eine handschriftliche Unterschrift erbracht. Dies führt in der Praxis dazu, dass selbst bei einfachen Vorgängen wie dem Abschluss eines Sparvertrags oder der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ein persönliches Erscheinen des Kunden notwendig ist. Bank oder Behörde ihrerseits müssen den Vorgang manuell bearbeiten. So entsteht zusätzlicher Aufwand auf beiden Seiten.

Um dieser Situation zu begegnen, haben sich Vertreter von öffentlicher Hand und Wirtschaft Anfang 2003 zum Bündnis für elektronische Signaturen zusammengeschlossen. Gemeinsam wollen sie einen Weg finden, eine Sicherheitsinfrastruktur auf Basis von Signaturkarten zu schaffen. Diese Karten enthalten in einem Chip einen geheimen Schlüssel, der nach Freigabe durch eine PIN dazu verwendet wird, eine elektronische Botschaft zu signieren. Wie bei einer handschriftlichen Unterschrift hat auch diese Signatur die Eigenschaft, dass selbst Jahre später noch zweifelsfrei erkennbar ist, wer das Dokument unterzeichnet hat und ob seit Unterzeichnung Änderungen vorgenommen wurden. Dabei basieren elektronische Signaturen auf anerkannten mathematischen Verfahren und sind im Rahmen europäischer wie deutscher Gesetzgebung der handschriftlichen Unterschrift weitgehend gleichgestellt.

Im Bereich der öffentlichen Verwaltung hat man das Potenzial der elektronischen Signatur erkannt: So sollen Signaturkarten in einem ersten Schritt dazu dienen, den sicheren Zugang zu zentral abgelegten Sozialversicherungsdaten zu ermöglichen und damit die Berechnung von Arbeitslosengeld bei der Bundesagentur zu vereinfachen. Die Bundesregierung sieht im Rahmen der kürzlich vorgestellten JobCard-Initiative die Ausstattung aller Arbeitnehmer bis 2006 mit einer Signaturkarte vor. Die Karten werden von privaten Anbietern zur Verfügung gestellt - dem Bürger steht es frei, für welche Karte er sich entscheidet. Die Kreditwirtschaft wird ihren Kunden entsprechende Karten anbieten - sei es als Einzelkarte oder in Kombination mit einer Zahlungskarte. Dabei können Banken und Sparkassen auf ihre bereits vorliegenden qualitativ hochwertigen Kundendaten zurückgreifen und so die Ausgabe effizient und kostengünstig darstellen. Die Deutsche Bank bietet ihren Kunden seit Oktober 2003 mit der db SignaturCard eine Signaturkarte an - andere Institute haben ähnliche Schritte angekündigt.

Die Kombination: bekannte Bezahlverfahren und elektronische Signatur

Die flächendeckende Ausgabe zu überwinden und diese gleichsam Internet-tauglich zu machen. Dazu muss beim Internet-Einsatz nur die handschriftliche Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg durch eine elektronische Signatur ersetzt werden. Dies wird in der Praxis ähnlich ablaufen wie die Electronic Cash-Zahlungen im stationären Handel, bei der der Kunde die Zahlung mit seiner EC-PIN (Geldautomaten-PIN) bestätigt. Der Vorgang läuft am heimischen PC, an der Arbeitsstelle oder in einem Internet-Café ab, wobei der Kunde die Zahlung an einem Kartenlesegerät durch Eingabe der Signatur-PIN bestätigt. Leitet der Händler die Daten an die ausgebende Bank weiter, kann diese unmittelbar die Richtigkeit des Datensatzes einschließlich der Unterschrift überprüfen und bei entsprechender Deckung eine Zahlungsgarantie gegenüber dem Händler aussprechen.

Der Händler hat den Vorteil, dass er gegen eine geringe Marge unmittelbar eine Zahlungsgarantie erhält, ohne sich teuer gegen Zahlungsausfälle versichern zu müssen. So steigt die Motivation der Händler, mehr Produkte elektronisch anzubieten. Auch können Preise knapper kalkuliert werden, da Verluste aus Zahlungsausfällen oder Versicherungsprämien nicht mehr den Ertrag schmälern.

Der Kunde hat neben sinkender Preise und größerem Angebot den Vorteil, ein sicheres Zahlungssystem zu benutzen, bei dem die Transaktionsdaten vor Veränderung im Internet geschützt sind. Verlangen über kurz oder lang alle Händler eine elektronische Signatur, ist der Kunde davor geschützt, dass Dritte allein mit abgehörten Informationen wie Konto- oder Kreditkartennummern unberechtigt auf falschen Namen im Netz einkaufen. Hierin liegt gerade die Stärke der elektronischen Signaturen.

Wesentlich ist, dass im Gegensatz zu bisherigen Internet-Bezahlverfahren auf eine Infrastruktur aufgebaut wird, die bereits vorhandenen ist oder im Rahmen anderer Initiativen aufgebaut werden wird: Nahezu jeder Händler kann die etablierten Bezahlverfahren (Lastschrift, Kreditkarte) bedienen; die erforderliche Ergänzung ist minimal. Mehr als 30 Millionen Bürger sollen im Rahmen der JobCard-Initiative in 2006 mit Signaturkarten ausgestattet sein. Viele PCs der neusten Generation sind bereits mit Kartenlesern ausgestattet, alte lassen sich leicht nachrüsten.

Dass eine Kombination der bekannten Lastschriftzahlung mit der Freigabe mittels elektronischer Signatur machbar ist, zeigt eine von Commerzbank, HypoVereinsbank, Deutsche Bank und Dresdner Bank beim Bank-Verlag in Auftrag gegebene Demonstration, die auf der CeBIT 2004 vorgestellt wird.

Quelle: Die Bank, 03.03.2004

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