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Friday, 17.05.2024
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Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann unterschrieb Kooperationsvereinbarung

Die niedersächsische Justiz setzt sowohl bei der Migration als auch bei der Entwicklung von gerichtlichen Fachverfahren auch künftig auf die Technologie von Microsoft. In einer heute unterzeichneten Rahmenvereinbarung bekräftigten beide Partner, künftig noch enger zusammenzuarbeiten. In den nächsten Jahren beabsichtigt die niedersächsische Justiz, die vorhandenen ca. 900 Microsoft-Server zu konsolidieren und auf die neuen Produkte von Microsoft umzustellen. Außerdem sollen die ca. 15.000 Computer der Bediensteten auf Windows XP migriert und Microsoft Office 2003 eingesetzt werden.

Zudem werden die auf rund 10.000 Arbeitsplätzen genutzten gerichtlichen Fachanwendungen EUREKA und EUREKA-FACH auf Microsoft-.NET-Technologie ausgerichtet. Die Fortführung und Weiterentwicklung der weitgehend homogenen Software-Landschaft bietet nach einer Analyse des Justizministeriums die technisch einfachste, wirtschaftlich sinnvollste und am besten kalkulierbare Lösung.

Dabei wurden neben den Lizenzkosten auch Kosten für die Portierung von Anwendungen, Einarbeitungskosten, Administrationskosten, Ausfallzeiten, Schulung sowie zukünftige Anforderungen im Zuge der Einführung von E-Justice mit einbezogen. Die weitere Verwendung von Microsoft-Produkten erfordere zudem keine oder nur geringe Einarbeitung bei den Nutzern der landesweit 15.000 Computer der Justizbehörden.

Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann: "Wir können unsere ehrgeizigen Ziele nur erreichen, wenn wir die Akzeptanz der Beschäftigten finden. Bei der hohen Arbeitslast, die die Justiz zu bewältigen hat, stehen wir in einer besonderen Pflicht. Denn die Menschen begleiten diesen Prozess teilweise auch mit Ängsten. Deshalb müssen wir den Modernisierungsprozess so gestalten, dass wir die Chancen, die in ihm liegen, maximieren, die Risiken hingegen minimieren. Unterm Strich bin ich mir sicher, dass wir mit der Fortführung der Microsoft-Linie eine hohe Akzeptanz unter unseren Beschäftigten finden".

Quelle: Golem, 25.02.2004

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