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Thursday, 1.05.2025
Transforming Government since 2001
Der Regierungsrat äussert sich in seiner Vernehmlassung an die Bundeskanzlei positiv zur Vereinbarung über die erste Betriebs- und Entwicklungsphase des gemeinsamen Internetangebots von Bund, Kantonen und Gemeinden, dem so genannten Guichet virtuel. Das teilt die Staatskanzlei mit. Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen wird für zwei Jahre abgeschlossen und sieht neu eine Kostenbeteiligung der Kantone vor. Die Regierung begrüsst vor allem die Straffung der Betriebsorganisation. Sie erwartet allerdings vom Bund, dass er gegenüber den Kantonen die Qualität der Informationen sowie das Projektcontrolling und -reporting verbessert. Der Guichet virtuel - als Teil des E-Government - ist ein Internetportal, welches sämtliche Internetangebote von Bund, Kantonen und Gemeinden vernetzt und einen nach Lebenslagen strukturierten Zugriff ermöglicht. Es ist ein gemeinsames Projekt von Bund, Kantonen und Gemeinden unter Federführung des Bundes. Ziel des Guichet virtuel ist es, dass die Benutzerinnen und Benutzer möglichst einfach und direkt via Internet die gewünschten Informationen und Dienstleistungen erhalten. Die erste Vereinbarung, der alle Kantone beigetreten sind, gilt bis Ende 2002. Damit die bisherige partnerschaftliche Zusammenarbeit fortgesetzt werden kann, ist eine Nachfolgevereinbarung erforderlich. Diese neue Vereinbarung regelt die erste Betriebs- und Entwicklungsphase in den Jahren 2003 und 2004. In dieser Phase fallen erstmals auch Kosten für die Kantone an. Sie übernehmen die Hälfte der ausgewiesenen Betriebskosten, der Bund die andere Hälfte sowie die Kosten für die Weiterentwicklung. Auf den Kanton Schaffhausen entfallen in den Jahren 2003 und 2004 maximal jeweils 6000 Franken.

Quelle: Journal
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