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Montag, 6.04.2026
Transforming Government since 2001
Das Bundeskabinett hat die Programme "Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovation" und "E-Government 2.0" auf den Weg gebracht. Ziel ist, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Bürokratie zu entlasten.

Unter anderem ist geplant, bis 2010 einen elektronischen Personalausweis einzuführen und sichere elektronische Kommunikationsräume einzurichten.

Elektronischer Personalausweis

Der elektronische Personalausweis soll erstmals im Jahr 2008 ausgegeben werden. Personen können dann im Internet sicher identifiziert, Verträge durchgängig elektronisch abgewickelt werden.

Dadurch können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Online-Dienstleistungen zuverlässig nutzen. Sichere elektronische Geschäftsbeziehungen werden Realität.

Wenn sich eine Person oder ein Unternehmen im Internet ausweist, werden nur die zur Identifizierung notwendigen Daten ausgetauscht. Die elektronische Identifizierung bietet damit einen wesentlich höheren Datenschutz als viele herkömmliche Identifizierungsverfahren.

Sichere Kommunikationsräume im Internet

Die Kommunikation über das Internet ist heute durch Spam-, Wurm- und Phishing-Mails unsicher. Einfach und kostengünstig anzuwendende Identifizierungs- und Absicherungsverfahren fehlen oder finden nicht ausreichend Akzeptanz.

Das Internet bietet weniger Rechtssicherheit und Verbindlichkeit als die gewohnte papiergebundene Kommunikation. Mangelndes Vertrauen in die Sicherheit der Internetkommunikation gefährdet elektronische Märkte und gesellschaftliche Modernisierungseffekte.

Staatlich zertifizierte Bürger-Portale werden hier Abhilfe schaffen. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit einen Ort im Netz, von dem aus sie einfach, sicher und nicht-anonym kommunizieren können. Dabei sind die personenbezogenen Daten geschützt.

Außerdem bekommen Bürgerinnen und Bürger eine elektronische Präsenz im Netz - mit elektronischer Meldeadresse. Mit dem Bürger-Portal können sie sich gegenüber Dritten im Internet verlässlich zu erkennen geben. Dokumente und Informationen werden langfristig sicher aufbewahrt und für ausgewählte Kommunikationspartner bereitgestellt.

Deutlicher Nutzen durch E-Government

Das E-Government-Programm 2.0 wird mittel- bis langfristig die Verwaltungskosten senken. Die Kostensenkung wird zur Haushaltskonsolidierung beitragen.

Diese Annahme beruht auf Erfahrungen mit den bestehenden E-Government-Angeboten des Bundes. Für 2006 wird ein verwaltungsinterner Nutzen in Höhe von 350 Millionen Euro jährlich geschätzt.

Der Nutzen bei den Verwaltungskunden liegt geschätzt bei 430 Millionen Euro jährlich.

Diesem Nutzen stehen rund 650 Millionen Euro gegenüber, die die Bundesregierung seit 2002 in das derzeitige E-Government-Angebot investiert hat.

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Bereits in der Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005 hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, Bürokratie abzubauen und die Handlungsfähigkeit des Staates durch eine innovative, leistungsfähige und effiziente Verwaltung zu verbessern.

Mit Kabinettsbeschluss vom 8. März 2006 forderte das Bundeskabinett das Innenministerium auf, eine E-Government-Strategie für die Bundesverwaltung zu erarbeiten.

Am 25. April 2006 beschloss die Bundesregierung das Programm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung". Damit ist die Verwaltung des Bundes aufgefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um vermeidbare Bürokratie für Bürger und Unternehmen zu beseitigen.

Quelle/Source: Bundesregierung, 13.09.2006

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