Laut Justizkommissar Franco Frattini wird das geplante Gesetz einen "zweigleisigen Ansatz" ermöglichen: "Organisierte Kriminalität und Terrorismus operieren eindeutig über Grenzen hinweg", betonte der Italiener. Sie könnten daher "nur durch eine starke polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und in immer stärkerem Maße auch zwischen der EU und Drittländern wirksam bekämpft werden." Ohne den Transfer personenbezogener Daten funktioniere diese Kooperation nicht, da in strafrechtlichen Untersuchungen ein solcher Informationsaustausch häufig entscheidend sei. Gleichzeitig seien damit aber "tief greifende Auswirkungen auf den Datenschutz" verbunden. Es müsse daher sichergestellt werden, erklärte Frattini, "dass die personenbezogenen Daten der Bürger mit Sorgfalt und Vorsicht verarbeitet werden".
Ein vorab von der Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichter Entwurf (PDF-Datei) für den Rahmenbeschluss rief bei der "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) allerdings zwiespältige Reaktionen hervor. Sie begrüßte den Vorstoß zwar prinzipiell aus Sicht des Datenschutzes, verwies aber gleichzeitig auf "einige bedenkliche Bereiche". So enthalte der Gesetzesvorschlag weite Ausnahmeregelungen für die Mitgliedsstaaten, statt die Schutzvorschriften wirklich zu harmonisieren. Artikel 6 etwa würde in den Austausch von Daten über "die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Ansichten, Gewerkschaftsmitgliedschaft und zum Gesundheitszustand oder zum sexuellen Leben" erlauben, wenn dies als "absolut notwendig" für die "Verhinderung, Untersuchung, Aufklärung oder Verfolgung von Straftaten" angesehen werde.
Die Bürgerrechtler von EDRi kritisieren ferner, dass der Katalog an Daten, die vorgehalten und ausgetauscht werden dürfen, auf sehr viele Personengruppen bezogen ist. Rein Verdächtige, Zeugen oder Opfer von Verbrechen würden genauso dazu gehören wie Kontaktpersonen oder sonstige Informanten. Zu weit gehe zudem, dass Daten auch für "historische, statistische oder wissenschaftliche Zwecke" gesammelt und "mit verschiedenen Graden an Fehlerfreiheit und Zuverlässigkeit" gespeichert werden dürften.
Autor: (Stefan Krempl) / (jk/c't)
Quelle: Heise online, 05.10.2005