System des elektronischen Identitätsnachweises
Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfes stellen die Neuregelung rechtlicher sowie technisch und organisatorischer Infrastrukturprobleme des elektronischen Datenflusses dar. Mit der Bürgerkarte soll ein System des elektronischen Identitätsnachweises geschaffen werden, "das in Europa angesichts seines hohen Datenschutzstandards und seiner universellen Einsetzbarkeit - etwa im e-commerce Bereich- eine Vorreiterrolle einnimmt", heißt es von Seiten des Bundeskanzleramtes am Donnerstag.
Technisch sichere elektronische Zustellung von Behördenakten
In diesem Zusammenhang sei auch ein neues, technisch sicheres Konzept der elektronischen Zustellung von Behördenakten vorgesehen sowie - als weiteres wesentliches Element des Amtsverkehrs - ein elektronisches Amtssiegel. Auch antragsbegleitende Handlungen, wie zum Beispiel die Beibringung von Dokumenten oder die Bezahlung von Gebühren und Abgaben, werden in Zukunft auf unbürokratischem, elektronischem Weg möglich sein. Für alle elektronischen Einbringungen mittels der neuen Bürgerkarte ist übrigens eine Gebührenbefreiung vorgesehen.
"Konkrete Umsetzung den Spielern am Markt überlassen"
Univ. Prof. Reinhard Posch, Leiter Stabsstelle Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) des Bundes, erklärte auf Anfrage, mit dem Gesetz werde die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Bürgerkarte geschaffen. "Die konkrete Umsetzung wird den Spielern am Markt überlassen." Die elektronische Signatur könnte etwa über einen Handy-Chip, über eine Studentenkarte oder über eine Bankomatkarte erfolgen. "Die Bürgerkarte wird also von unterschiedlicher Ausprägung sein."
Das Ende der Begutachtungsfrist ist der 15. September 2003. Der Gesetzesentwurf ist im Internet veröffentlicht.
Quelle: Kurier