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Donnerstag, 22.01.2026
Transforming Government since 2001
Österreich bekommt ein zentrales Adressenregister, für das alle Adressen nach einheitlichen Datenstrukturen abgelegt werden.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein [ÖVP] hat die entsprechende Adressregister-Verordnung unterschrieben, heißt es in einer Aussendung des Ministeriums. Das bedeute eine einheitliche Datenbasis für alle E-Government-Anwendungen, wie zum Beispiel Zentrales Melderegister, Gebäude- und Wohnungsregister und Grundstücksdatenbank [Grundbuch und Kataster], so das Ministerium.

Einsparungen in der Verwaltung bei gleichzeitig besserer Servicequalität werden erwartet.

Ab Herbst 2005 sollen einzelne Adressen in Österreich in offizieller Schreibweise mit den dazu gehörenden Koordinaten und allfälligen weiteren Merkmalen gratis abzufragen sein, dazu soll die Position auf der Landkarte angezeigt werden.

Das E-Government-Angebot Österreichs ist laut einer Studie EU-weit top, international aber Durchschnitt.

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Anwendungen für die Wirtschaft

Referenzen zu Personen oder Einwohner sollen dabei keine angezeigt werden, das sei nicht die Aufgabe des Adressenregisters und werde durch strenge Datenschutzbestimmungen überwacht, so das Ministerium weiter.

Die Wirtschaft bekommt die Möglichkeit, nach selbst gewählten räumlichen Kriterien Adressbestände gegen Gebühren zu beziehen und für Geomarketing und andere raumbezogene Servicedienste oder auch als einfache Adressreferenz zu verwenden.

Ab Freischaltung der Internet-Lösung können die Abgabengebiete vom Kunden selbst definiert und sofort abgerufen werden.

Vorteile sieht das Ministerium in der möglichen Verbesserung raumbezogener Anwendungen: So könnten webbasierte Stadtpläne einfacher erstellt werden, Rettungsdienste können Adressen leichter lokalisieren und Location Based Services via Handy einfacher implementiert werden.

Die Adressregister-VO regelt die EDV-technischen Grundlagen, Nutzungsberechtigungen und Nutzungsrechte für die Verwendung von Adressdaten in einem österreichweiten Register sowie die Kostenaufteilung: Die Gemeinde ist der "offizielle" Besitzer der Daten, der Bund übernimmt die Verwaltung und Vermarktung. Ca. zehn Prozent der Einnahmen verbleiben dafür beim Bund. Die Eintragungen in die Datenbank werden von den einzelnen Gemeinden erledigt.

Ab Herbst 2005 online

Das Adressregister steht ab Herbst 2005 auf der Website des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen zur Verfügung.

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Quelle: futureZone, 24.07.2005

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