Die von allen 89 Gemeinden ratifizierte Rahmenvereinbarung regelt die Modalitäten, nach denen Kanton und Gemeinden im Bereich E-Government inskünftig kooperieren. Sie stellt sicher, dass Kanton und Gemeinden relevante Vorhaben gemeinsam planen und deren Umsetzung in inhaltlicher und technologischer Hinsicht koordinieren.
E-Government
Was im wirtschaftlichen Alltag als E-Business bezeichnet wird, ist im Bereich der öffentlichen Verwaltung das E-Government. Dabei verkörpert E-Government weit mehr als nur das Internet als Informationsplattform. Die neuen elektronischen Möglichkeiten werden vermehrt auch zur Abwicklung von Geschäften zwischen Bürgern und der Verwaltung wie auch zwischen Verwaltungsstellen selbst genutzt. Damit lassen sich der Datenaustausch vereinfachen, die Verfahrensabläufe beschleunigen und die Kosten tief halten. Voraussetzung für das Funktionieren von E-Government ist jedoch, dass sich die Beteiligten absprechen und sich auf einheitliche Lösungen und Standards einigen.
Kosten für die Gemeinden
Kanton und Gemeinden tragen je zur Hälfte die Kosten aus der E-Government-Zusammenarbeit gemäss der Rahmenvereinbarung. Dafür wird ein Grundbeitrag pro Jahr von maximal 20 Rappen je Einwohnerin bzw. je Einwohner bei der Wohnsitzgemeinde erhoben. Der Kanton bezahlt den gleichen Betrag wie alle Vertragsgemeinden zusammen.
Information zur Vermessung
Im Sommer 2004 informierte das Vermessungsamt des Kantons St. Gallen die Gemeindeverwaltung Wattwil über das langfristige Vermessungsprogramm des Kantons sowie über die konkreten Auswirkungen in der Gemeinde.
Offerte liegt vor
Das Vermessungsamt hat in der Zwischenzeit mit dem für die Gemeinde Wattwil zuständigen Nachführungsgeometer die Abklärungen getroffen, die zur sachgemässen Umarbeitung der Daten der amtlichen Ver- messung auf die neuen Fixpunktgrundlagen notwendig sind. Im Ergebnis liegt seitens des Geometers eine durch das Vermessungsamt überprüfte technische Offerte vor, in der die Leistungen im Einzelnen festgelegt sind.
Zonenplan anpassen
Die Veränderungen an den Daten der amtlichen Vermessung bedingen, dass der Zonenplan ebenfalls angepasst werden muss. Die Zonengrenzen müssen, soweit sie mit den Liegenschaftsgrenzen identisch sind, auf diese verlegt werden. Diese Kosten belaufen sich auf 4304 Franken und sind nicht beitragsberechtigt. An die beitragsberechtigten Kosten von 55 414 Franken zahlen Bund und Kanton 24 556.20 Franken. Die der Gemeinde anfallenden Kosten belaufen sich somit auf insgesamt 35 161.80 Franken.
Vertrag mit Geometer
Der Gemeinderat hat von der Umarbeitung der Daten der amtlichen Vermessung gemäss «Konzept zur lokalen Entzerrung über LFP-3» in zustimmendem Sinn Kenntnis genommen und gleichzeitig beschlossen, den Gemeindeanteil in den Voranschlag 2006 aufzunehmen und den Werkvertrag mit dem Nachführungsgeometer zu unterzeichnen.
Autor: (gem)
Quelle: St. Galler Tagblatt, 02.12.2005