Nach dem Bericht der EU-Kommission wurden die Hauptziele der EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 weitgehend erreicht. Mängel ergeben sich durch Verspätungen in der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten sowie unterschiedliche Anwendungen der Richtlinie. In dem Bericht wird ein Arbeitsprogramm vorgeschlagen, das helfen soll, diese Unterschiede im Wege der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission abzubauen. Im Jahr 2005 soll dann nochmals eine Überprüfung der Datenschutzrichtlinie erfolgen. Die Richtlinie der EU soll den Datenaustausch innerhalb der EU regeln und gleichzeitig den Datenschutz sicherstellen. Diese Ziele seien weitgehend erreicht worden, heißt es im Bericht der Kommission. "Die Bürger Europas haben ein Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre," so Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein, "und dieser Bericht zeigt, dass die Datenschutzrichtlinie dazu beigetragen hat, dass sie auch tatsächlich in den Genuss dieses Rechtes kommen." Gleichzeitig könne aber die europäische Wirtschaft nicht ohne Datenaustausch reibungslos funktionieren.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte allerdings nur schleppend. Die Kommission verklagte 1999 Frankreich, Deutschland, Irland, Luxemburg und die Niederlande wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie vor dem EuGH. Deutschland und die Niederlande sowie Belgien setzten die Richtlinie daraufhin im Jahr 2001 um und Luxemburg, nach einer Verurteilung durch den Gerichtshof, im Jahr 2002. Frankreich hat nach über sieben Jahren nach Verabschiedung der Regelung sein Datenschutzgesetz aus dem Jahr 1978 noch immer nicht vollständig angepasst.
Quelle: Pressetext Deutschland
