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Monday, 29.04.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Mit 1. März 2004 tritt das E-Government-Gesetz in Kraft | CTO der Regierung erwartet sogar besseren Datenschutz | Arge Daten: "kafkaeskes Beamtenunwesen" "Es ist uns im Zuge des E-Goverment-Gesetzes gelungen, Instrumentarien zu entwickeln, die nicht nur für die Kommunikation zwischen Bürger und Behörde einsetzbar sind, sondern ganz universell", so Waltraud Kotschy, Leiterin der Datenschutzkommission des Verfassungsdienstes im Bundekanzleramt.

Wenn bei einer Behörde ein Antrag gestellt wird, muss die Eindeutigkeit der elektronischen Identität des Antragstellers gewährleistet sein, betont Reinhard Posch.

Der Vorstand des Instituts für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie an der TU Graz wurde von der Regierung zum Chief Information Officer bestellt und ist für die technische Umsetzung der Bürgerkarte zuständig.

Das Konzept der Bürgerkarte erreicht die eindeutige Identifizierung des Karteninhabers dadurch, dass jeder Person ein aus der Zentralen Melderegisternummer abgeleitetes Personenkennzeichen zugeteilt wird. Dieser Code wird auf der Bürgerkarte abgespeichert.

Bei jedem Behördenkontakt wird eine verschlüsselte Stammzahl generiert, von der sich aber nicht auf die ZMR-Zahl schließen lässt. Dass die Bürgerkarte Datenschützer in Aufregung versetzt, kann der Kryptographie-Experte Reinhard Posch nicht verstehen. Seiner Ansicht nach trägt die Konzeption der Bürgerkarte zu einer Verbesserung des Datenschutzes bei.

OCG-Karte mit Bürgerkarten-Funktion

Das Konzept Bürgerkarte

Der Begriff Bürgerkarte steht nicht für eine spezielle Karte, sondern vielmehr für ein Konzept, das eine Sammlung von Funktionen definiert.

Diese können auf den verschiedensten Chipkarten oder anderen geeigneten Trägern vorhanden sein.

Als Anbieter der Bürgerkarte kommen sowohl öffentliche Einrichtungen als auch privatwirtschaftliche Unternehmen in Frage. Geplant ist auch, dass Mobiltelefonanbieter die elektronische Signatur abwickeln können.

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Behörden-Intranet als Alternative

Mit dem Ende Jänner im Nationalrat beschlossenen E-Government-Gesetz wird praktisch ausschließlich der Einsatz der Bürgerkarte geregelt, heißt es in einer Aussendung der Arge Daten.

Hans Zeger spricht deshalb auch von einem "Bürgerkartengesetz". Die Regelung ist technikverliebt und äußerst kompliziert, spart der IT-Experte nicht mit Kritik am Konzept der Bürgerkarte.

Auch wenn die Anträge mit Bürgerkarte gebührenfrei sind, so fallen doch einige Fixkosten an, außerdem bleibt die Verantwortung für IT-Infrastruktur beim Anwender.

Seine Vision von E-Goverment geht in eine komplett andere Richtung. "Ich möchte beraten werden wie in einem Geschäft." Vom Meldezettel bis zum polizeilichen Führungszeugnis, all jene Dokumente die für einen Antrag erforderlich sind, soll sich der Beamte vor Ort aus einem Behörden-Intranet beschaffen, so der Vorschlag des Obmanns der Arge Daten.

"Die E-Goverment Angebote, die es jetzt bereits gibt, da klickt man sich oft stundenlang im Kreis, das ist ja kafkaeskes Beamtenunwesen abgebildet in der IT-Welt."

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Quelle: futureZone, 22.02.2004

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