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Freitag, 1.11.2024
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Im Amtsblatt der Region ist das Reglement veröffentlicht worden, mit dem die elektronische Meldung von Arbeitsverhältnissen zur Pflicht wird. Die Landesregierung hat darin die Kategorien und den Zeitplan für die elektronische Meldung festgelegt.

Die Arbeitgeberverbände werden demnach verpflichtet, ab 1. Januar 2007 Arbeitsverhältnisse nur noch auf elektronischem Wege zu melden. Es folgen die Freiberufler, also etwa Arbeitsrechtsberater, für die je nach Bezirk zwischen 1. Februar und 1. November 2007 die elektronische Meldung zur Pflicht wird.

Vom neuen Reglement sind schließlich auch private und öffentliche Arbeitgeber betroffen, allerdings nur jene mit über 100 Beschäftigten. Auch für sie gilt die stufenweise Einführung der Pflicht, von der Meldung auf Papier abzusehen und auf die vom Landesbetrieb entwickelte eGovernment-Lösung umzusteigen. Begonnen wird demnach mit den Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten, für die die elektronische Meldepflicht ab 1. März 2007 gilt. Die übrigen Unternehmen folgen zeitlich gestaffelt.

"Mit der verpflichtenden elektronischen Meldung der Arbeitsverhältnisse schaffen wir nicht etwa mehr Bürokratie, sondern stellen den Arbeitgebern ein Instrument zur Verfügung, das die Mitteilung wesentlich vereinfacht und beschleunigt", so Arbeits-Landesrätin Luisa Gnecchi. Wer nähere Informationen zur elektronischen Meldung der Arbeitsverhältnisse sucht, wird im Südtiroler Bürgernetz fündig, und zwar unter der Adresse www.provinz.bz.it/arbeit/pronotel. Zudem erhalten alle von der Verordnung zur elektronischen Meldepflicht betroffenen Arbeitgeber in Kürze ein Schreiben der Landesabteilung Arbeit mit allen notwendigen technischen Hinweisen.

Autor(en)/Author(s): chr

Quelle/Source: Autonome Provinz Bozen, 30.08.2006

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