Die Arbeitgeberverbände werden demnach verpflichtet, ab 1. Januar 2007 Arbeitsverhältnisse nur noch auf elektronischem Wege zu melden. Es folgen die Freiberufler, also etwa Arbeitsrechtsberater, für die je nach Bezirk zwischen 1. Februar und 1. November 2007 die elektronische Meldung zur Pflicht wird.
"Mit der verpflichtenden elektronischen Meldung der Arbeitsverhältnisse schaffen wir nicht etwa mehr Bürokratie, sondern stellen den Arbeitgebern ein Instrument zur Verfügung, das die Mitteilung wesentlich vereinfacht und beschleunigt", so Arbeits-Landesrätin Luisa Gnecchi. Wer nähere Informationen zur elektronischen Meldung der Arbeitsverhältnisse sucht, wird im Südtiroler Bürgernetz fündig, und zwar unter der Adresse www.provinz.bz.it/arbeit/pronotel. Zudem erhalten alle von der Verordnung zur elektronischen Meldepflicht betroffenen Arbeitgeber in Kürze ein Schreiben der Landesabteilung Arbeit mit allen notwendigen technischen Hinweisen.
Autor(en)/Author(s): chr
Quelle/Source: Autonome Provinz Bozen, 30.08.2006