Heute 506

Gestern 527

Insgesamt 39450226

Donnerstag, 13.06.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Einen weiteren Schritt hin zu einer digitalen Katasterverwaltung hat man heute (18. Juni) in Bozen gesetzt. Dort wurde Ingenieuren, Architekten und Geometern ein System erläutert, das es ermöglicht, Gebäudekatastermeldungen via Internet an die Katasterämter zu schicken. "Wir sehen, dass in diesem Bereich ein enormes Interesse an E-Government-Diensten besteht", so Landesrat Hans Berger.

Rund 750.000 Zugriffe hat "Openkat", das E-Government-Portal der Grundbuch- und Katasterverwaltung allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres verzeichnet. "Dies zeigt eindrücklich, wie groß der Bedarf an bürgernahen, Zeit, Kosten und Bürokratie sparenden Lösungen ist und wie sehr wir damit ein Bedürfnis unserer Ansprechpartner befriedigen", so Berger. Das neue Angebot sei ein weiterer Schritt hin zu einem effizienten E-Government: "Bis dato war das Portal 'Openkat' eine Einbahnstraße, das heißt, nur auf die Einsichtnahme in die Kataster- und Grundbuchsakten ausgelegt", erklärt der Landesrat, der als Zuständiger für die Informatik und den Grundbuch- und Katasterbereich gleich doppelt involviert ist.

Aus der Einbahnstraße wird nun eine Datenautobahn, die in beiden Richtungen befahren werden kann. So können Geometer, Ingenieure, Architekten, Agrartechniker und Agronomen ab 1. Juli den zuständigen Katasterämtern die Gebäudekatastermeldungen via Internet übermitteln. Der Sender wird dabei vom System identifiziert, seine Zugangsberechtigung überprüft. "Gleichzeitig bieten wir den Antragstellern die Möglichkeit, sich online über die Bearbeitungsschritte ihres Antrags zu informieren", so Berger.

Dass es sich dabei um keine Kleinigkeit handelt, ermisst sich aus der Bedeutung der Gebäudekatastermeldung. Sie muss vorgelegt werden, wann immer ein Gebäude errichtet oder wesentlich umgebaut wird. Bis zur Einführung der digitalen Unterschrift wird nur eine Kopie der Meldung übermittelt. Das Original auf Papier muss für fünf Jahre vom mit der Meldung beauftragten Freiberufler aufbewahrt werden. "Wir sehen dieses Angebot als weiteren Schritt hin zu einer digitalen Verwaltung der Katasterdaten, nicht aber als letzten", so Landesrat Berger. Möglichkeiten zur digitalen Übermittlung von weiteren Dokumenten sollen folgen.

---

Autor(en)/Author(s): (chr)

Quelle/Source: Autonome Provinz Bozen, 18.06.2008

Zum Seitenanfang