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Telekom-Lobby will Notstands-Ausnahmegenehmigung kippen

Das kostenfreie WLAN-Stadtnetz von New Orleans steht möglicherweise vor dem Aus. Die Stadtverwaltung hatte, nachdem der Hurrikan Katarina die Südstaaten-Metropole verwüstet hatte, in bestimmten Stadtgebieten den Bewohnern den kostenfreien Zugang zum Internet über ein städtisches WLAN-Netz erlaubt und mit Spendengeldern das drahtlose Netzwerk ausgebaut. Einem Bericht des IT-Magazins Red Herring zufolge drängen nun Telekom-Lobbyisten auf die Einstellung des freien Services.

"Sie versuchen nicht nur, unseren existierenden WLAN-Dienst zu verbieten, sie wollen auch die Notstands-Ausnahmegenehmigung eliminieren", erklärte Gregg Meffert, der leitende IT-Beauftragte von New Orleans, im Interview mit Red Herring. In vielen US-Bundesstaaten ist es Stadtverwaltungen untersagt, eigene Telekom-Dienste wie WLAN-Stadtnetze zu betreiben. In Louisiana erlaubt das Bundesgesetz Stadtverwaltungen nur den Betrieb von WLAN-Netzen mit mageren 128 kBit/s. Per Notstands-Ausnahmeregelung konnte New Orleans das drahtlose Internet immerhin mit Datenraten von 512 kBit/s anbieten.

Über der Hälfte des Stadtgebietes noch ohne reguläre Internetversorung

New Orleans IT-Chef Greg Meffert will sich nicht kampflos geschlagen geben und plant, den freien WLAN-Service - legal oder auch nicht legal - aufrecht zu erhalten. "Wenn ich dafür ins Gefängnis wandern soll, denke ich, werde ich das tun. Aber wir können einfach nicht die wenigen Lebenslinien abschneiden, die der Service unserer Stadt und den Unternehmen bietet", sagt Gregg Meffert. Nach Mefferts Angaben fehlt in noch über der Hälfte des Stadtgebietes die reguläre Internetversorung und etwa ein Drittel der Bevölkerung hat noch keinen Telefonanschluss. Meffert zufolge nutzen etwa 15 000 Bewohner von New Orleans das städtische WLAN-Netz als Zugang zum Internet. Meffert sagt, er und Bürgermeister Ray Nagin seien entschlossen, den WLAN-Dienst so lange anzubieten, wie in der Stadt die Notsituation vorherrsche.

Autor: Christian Horn

Quelle: teltarif, 27.03.2006

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